AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 25.06.2026 14:08 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0fa6ed07-8e05-41d7-a418-55b814468bfb/

Lüftungstechnik und Gebäudeautomation

Notice-ID: 0fa6ed07-8e05-41d7-a418-55b814468bfb · Procedure-ID: 0b9544d6-7bc6-4139-9502-0853e2bd9d6f

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Kranenburg -der Bürgermeister-, Kranenburg
Veröffentlicht
14.02.2026
Frist (Submission)
19.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45332400 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung sind die Lüftungs- und MSR-Arbeiten (Gebäudeautomation) für den 2-geschossigen Erweiterungsbau der St. Georg Grundschule in Kranenburg. Die Maßnahme umfasst alle Arbeiten im Neubau (Holzbauweise). Im Wesentlichen werden folgende Leistungen ausgeführt: Montage von 2 RLT-Zentralen mit einem Volumenstrom von jeweils 12.500 m³/h und 4.000 m³/h auf dem Dach, ca. 600 m² Lüftungskanäle, ca. 420 m Wickelfalzrohre, ca. 116 Luftauslässe, ca. 110 Einbauteile. Die Gebäudeautomation besteht aus ca. 140 Feldgeräten, ca. 38 DDC Regelsysteme mit Bedieneinheit, 2 Schaltschränke, Programmierung und Parametrierung von physikalischen Datenpunkten, Anlagenbilderstellung für das Automationssystem, Klemm- und Anschlussarbeiten, ca. 150 Installationsgerätedosen.

Vertragslaufzeit

Beginn
20.05.2026
Ende
27.09.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).