AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Wasserwerksneubau Stade - Teilprojekt 03 - EMSR-Technik
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadtwerke Stade GmbH, Stade
- Veröffentlicht
- 15.04.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 45252126 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Neubau des Wasserwerkes Stade Süd. Dafür ist eine Mittelspannungsschaltanlage (MS-SA) zu installieren. Die Einspeisung in die Niederspannungshauptverteilung (NSHV) erfolgt über 2 Transformatoren. Die NSHV ist in Aufbautechnik auszuführen und analog zu der MS-SA auf einem Doppelboden aufzustellen. Einschließlich Kabelwegebau im gesamten Wasserwerk. Installation ei-ner Beleuchtungs- und Steckdosenanlage. Im Anlagenbereich ist die E-Haustechnik in Aufputz-Verlegung auszuführen, im Sozialtrakt in Unterputz-Verlegung. Herstellen der vollständigen Verkabelung der verfahrenstechnischen Komponenten und der E-Haustechnik. Installation, Programmierung und Inbetriebnahme der kompletten Au-tomatisierungs- und Leittechnik, inkl. Anbindung an zentrale Leitwarte über bauseiti-gen Fernwirkschrank (Datenaustausch). Versorgung und Einbindung externer Brun-nen (Muffen im Erdreich bzw. Kabelschacht). Einbindung und Eigenversorgung einer mobilen NEA (Wandschrank als Übergabe). Installation und Inbetriebnahme von Ein-bruch- und Brandmeldeanlage inkl. Einbindung und Aufschaltung in standort-über-greifendes System. Betriebsfertige Errichtung einer PV-Anlage auf den einzelnen Teildachflächen. Die Anlagen sind betriebsfertig zu errichten, fachgerecht zu doku-mentieren und einschließlich Einweisung des Betriebspersonals zu übergeben.
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.