ABS Berlin - Dresden, Fortführung 1. Baustufe, PA 3 / 8.1: Ausbau Bf. Wünsdorf - Neuhof
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
ABS Berlin - Dresden, Fortführung 1. Baustufe, PA 3 / 8.1: Ausbau Bf. Wünsdorf - Neuhof
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Bauleistungen im Bereich Bahnausbau (ABS Berlin-Dresden, Ausbau Bf.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 212 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vertragsänderung Sie sind hier
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
19 Veröffentlichungen
- 05.07.2024 LÄ148 Die Planungsleistungen zur Erstellung der Bestandsplanung für die Erdungsanlage des Zaunes am Gleis 3 können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN vorgenommen werden. Bereits aus Gründen der Gewährleistung ist der Einsatz eines weiteren Auftragnehmers zur Erbringung der Leistungen nicht möglich. Die Bestandsplanug der Erdungsanlage für den Zaun am Gleis 3 steht im direkten Zusammenhang zu den anschließenden Bestandsplänen und wird untrennbarer Bestandteil eines Gesamterdungsplanes im Bestand, weshalb diese Gesamthaft durch den AN zu erstellen ist.
- 20.03.2024 145 - Die Bau- und Planungsleistungen KIB Zum Einbau des geogitterbewehrten Tragschichtsystems, sowie zur Planung und Errichtung der Lärmschutzwände und Bahnsteige im Bf Wünsdorf-Waldstadt können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN vorgenommen werden. Aus Kapazitätsgründen und zur termingerechten Fertigstellung sind die Bauleistungen durch das beauftragte Bauunternehmen gemäß dessen Technologie zu erbringen. Da die Bauleistungen zeitgleich mit den im Korridor bereits eingeplanten Sperrpausen zu realisieren sind, hätte eine Beauftragung weiterer Dritter nicht tolerierbare Auswirkungen auf den Bauablauf und die termingerechte, im Fahrplan berücksichtigte Inbetriebnahme des baulich realisierten Endzustands zur Folge.
- 13.03.2024 Die zusätzlichen Bauleistungen zur Errichtung der Lärmschutzwände 2 bis 5 stehen in direktem Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Bauleistungen des Gesamtvorhabens und können nicht getrennt davon ausgeführt werden. Die oben beschriebenen Leistungen können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN vorgenommen werden. Bereits aus Gründen der Gewährleistung ist der Einsatz eines weiteren Auftragnehmers zur Erbringung der Leistungen nicht möglich. Bei der Beauftragung Dritter sind zudem erhebliche Verzögerungen durch ein erneutes Vergabeverfahren unvermeidbar.
- 13.03.2024 Die Bau- und Planungsleistungen LST, EEA und Landschaftsbau zur Realisierung der Bauphasen 2.7, 2.8, 2.9, 3.1 und des Endzustands, sowie infolge der Abnahme SV HOA 535 und der Forderung der Naturschutzbehörde zum Erosionsschutz können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN vorgenommen werden. Aus Kapazitätsgründen und zur termingerechten Fertigstellung sind die Bauleistungen durch das beauftragte Bauunternehmen gemäß dessen Technologie zu erbringen. Da die Bauleistungen zeitgleich mit den im Korridor bereits eingeplanten Sperrpausen zu realisieren sind, hätte eine Beauftragung weiterer Dritter nicht tolerierbare Auswirkungen auf den Bauablauf und die termingerechte, im Fahrplan berücksichtigte Inbetriebnahme des baulich realisierten Endzustands zur Folge.
- 13.03.2024 Die zusätzlichen Bauleistungen zur Errichtung der Lärmschutzwände 2 bis 5 stehen in direktem Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Bauleistungen des Gesamtvorhabens und können nicht getrennt davon ausgeführt werden. Die oben beschriebenen Leistungen können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN vorgenommen werden. Bereits aus Gründen der Gewährleistung ist der Einsatz eines weiteren Auftragnehmers zur Erbringung der Leistungen nicht möglich. Bei der Beauftragung Dritter sind zudem erhebliche Verzögerungen durch ein erneutes Vergabeverfahren unvermeidbar.
- 22.02.2024 Die Leistungen zur Realisierung der Bauphase 3 mit zusätzlichem Aushub und Entsorgung, Kamerabefahrung der Entwässerung, Herrichtung der Zufahrten, Schlosserarbeiten und Planlauf können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN vorgenommen werden. Aus Kapazitätsgründen und zur termingerechten Fertigstellung sind die Bauleistungen durch das beauftragte Bauunternehmen gemäß dessen Technologie zu erbringen. Bei der Beauftragung Dritter sind zudem erhebliche Verzögerungen durch ein erneutes Vergabeverfahren unvermeidbar. Da die Bauleistungen gemäß dem vorgegebenen Sperrpausenkonzept zu realisieren sind, hätte eine Beauftragung weiterer Dritter nicht tolerierbare Auswirkungen auf den Bauablauf und die termingerechte, im Fahrplan berücksichtigte Inbetriebnahme von bahnbetrieblichen Bauzuständen zur Folge.
- 22.02.2024 Die Leistungen zur Sicherung des Bauablaufs in Bauphase 3, zum zerstörungsfreien Ausbau der bauzeitlichen Weichen, zur Errichtung der Feuerwehrzufahrt und Wiederherstellung der Böschungssicherung können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN vorgenommen werden. Aus Kapazitätsgründen und zur termingerechten Fertigstellung sind die Bauleistungen durch das beauftragte Bauunternehmen gemäß dessen Technologie zu erbringen. Bei der Beauftragung Dritter sind zudem erhebliche Verzögerungen durch ein erneutes Vergabeverfahren unvermeidbar. Da die Bauleistungen in Wochenendsperrpausen und eingleisigen Sperrungen gemäß dem vorgegebenen Sperrpausenkonzept zu realisieren sind, hätte eine Beauftragung weiterer Dritter nicht tolerierbare Auswirkungen auf den Bauablauf und die termingerechte, im Fahrplan berücksichtigte Inbetriebnahme von bahnbetrieblichen Bauzuständen zur Folge.
- 22.02.2024 Die Leistungen zur Planung von Rettungswegen im Bereich des PA 8.1, sowie zur Vorbereitung und Absicherung des Einbaus eines geogitterbewehrten Tragschichtsystems können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN vorgenommen werden. Aus Kapazitätsgründen und zur termingerechten Fertigstellung sind die Bauleistungen durch das beauftragte Bauunternehmen gemäß dessen Technologie zu erbringen. Bei der Beauftragung Dritter sind zudem erhebliche Verzögerungen durch ein erneutes Vergabeverfahren unvermeidbar. Da die Bauleistungen in einer 6-Wochen-Sperrpause gemäß dem vorgegebenen Sperrpausenkonzept zu realisieren sind, hätte eine Beauftragung weiterer Dritter nicht tolerierbare Auswirkungen auf den Bauablauf und die termingerechte, im Fahrplan berücksichtigte Inbetriebnahme von bahnbetrieblichen Bauzuständen zur Folge.
- 22.02.2024 Die Leistungen des Ober- und Tiefbaus der Gleise 1 und 2 im Bereich des ehemaligen BÜ km 39,1 unter Beachtung der vorgegebenen Sperrpausen und Platzverhältnisse können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN vorgenommen werden. Aus Kapazitätsgründen und zur termingerechten Fertigstellung sind die Bauleistungen durch das beauftragte Bauunternehmen gemäß dessen Technologie zu erbringen. Bei der Beauftragung Dritter sind zudem erhebliche Verzögerungen durch ein erneutes Vergabeverfahren unvermeidbar. Da die Bauleistungen in Wochenendsperrpausen und eingleisigen Sperrungen gemäß dem vorgegebenen Sperrpausenkonzept zu realisieren sind, hätte eine Beauftragung weiterer Dritter nicht tolerierbare Auswirkungen auf den Bauablauf und die termingerechte, im Fahrplan berücksichtigte Inbetriebnahme von bahnbetrieblichen Bauzuständen zur Folge.
- 22.02.2024 Die Leistungen zur regelkonformen Herstellung der Bahnsteige und Bahnsteigzugänge, zur Schaffung der Baufreiheit für die LSW 3, sowie zur Abfangung eines Geländesprunges mit Winkelstützwänden können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN vorgenommen werden. Aus Kapazitätsgründen und zur termingerechten Fertigstellung sind die Bauleistungen durch das beauftragte Bauunternehmen gemäß dessen Technologie zu erbringen. Bei der Beauftragung Dritter sind zudem erhebliche Verzögerungen durch ein erneutes Vergabeverfahren unvermeidbar. Da die Bauleistungen in Wochenendsperrpausen und eingleisigen Sperrungen gemäß dem vorgegebenen Sperrpausenkonzept zu realisieren sind, hätte eine Beauftragung weiterer Dritter nicht tolerierbare Auswirkungen auf den Bauablauf und die termingerechte, im Fahrplan berücksichtigte Inbetriebnahme von bahnbetrieblichen Bauzuständen zur Folge.
- 22.02.2024 Die Planungsleistungen zur regelkonformen Planung des Bahnsteigs 3 infolge der Definition eines neuen Prellbockstandortes können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN vorgenommen werden. Bereits aus Gründen der Gewährleistung ist der Einsatz eines weiteren Auftragnehmers zur Erbringung der Leistungen nicht möglich. Aus Kapazitätsgründen und zur termingerechten Fertigstellung sind die Bauleistungen durch das beauftragte Bauunternehmen gemäß dessen Technologie zu erbringen. Da die Bauleistungen in einer vorgegebenen Wochenendsperrpause zu realisieren sind, hätte eine Beauftragung weiterer Dritter nicht tolerierbare Auswirkungen auf den Bauablauf und die termingerechte, im Fahrplan berücksichtigte Inbetriebnahme des Endzustands zur Folge.
- 22.02.2024 Die Bauleistungen zur vorübergehenden Umrüstung der Weichen auf Handbetrieb infolge einer Streikankündigung der EVG können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN vorgenommen werden. Bereits aus Gründen der Gewährleistung ist der Einsatz eines weiteren Auftragnehmers zur Erbringung der Leistungen nicht möglich. Aus Kapazitätsgründen und zur termingerechten Fertigstellung sind die Bauleistungen durch das beauftragte Bauunternehmen gemäß dessen Technologie zu erbringen. Bei der Beauftragung Dritter sind zudem erhebliche Verzögerungen durch ein erneutes Vergabeverfahren unvermeidbar. Da die Bauleistungen in einer vorgegebenen Sperrpause zu realisieren sind, hätte eine Beauftragung weiterer Dritter nicht tolerierbare Auswirkungen auf den Bauablauf und die termingerechte, im Fahrplan berücksichtigte Inbetriebnahme des Endzustands zur Folge.
- 21.02.2024 Die Bau- und Planungsleistungen Oberbau/Tiefbau, LST und EEA zum Umbau des Abschnittes Wünsdorf-Neuhof, zum Erosionsschutz, zur Feuerwehrzufahrt, zum VzG 2023, zur Erdung und zur Planung der Rangierwegbeleuchtung können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN vorgenommen werden. Aus Kapazitätsgründen und zur termingerechten Fertigstellung sind die Bauleistungen durch das beauftragte Bauunternehmen gemäß dessen Technologie zu erbringen. Da die Bauleistungen zeitgleich mit den im Korridor bereits eingeplanten Sperrpausen zu realisieren sind, hätte eine Beauftragung weiterer Dritter nicht tolerierbare Auswirkungen auf den Bauablauf und die termingerechte, im Fahrplan berücksichtigte Inbetriebnahme des baulich realisierten Endzustands zur Folge. aktuell
- 21.02.2024 Die Vergabe der Leistungen an einen Dritten hätte zu erheblichem Kosten- und Abstimmungsaufwand geführt, welche nicht durch einen Vergabegewinn kompensiert werden könnten. Bereits aus Gründen der Gewährleistung ist der Einsatz eines weiteren Auftragnehmers zur Erbringung der Leistungen nicht möglich. Bei der Beauftragung Dritter sind zudem erhebliche Verzögerungen durch ein erneutes Vergabeverfahren unvermeidbar. Da die Bauleistungen in Wochenendsperrpausen und eingleisigen Sperrungen gemäß dem vorgegebenen Sperrpausenkonzept zu realisieren sind, hätte eine Beauftragung weiterer Dritter nicht tolerierbare Auswirkungen auf den Bauablauf und die termingerechte, im Fahrplan berücksichtigte Inbetriebnahme von bahnbetrieblichen Bauzuständen zur Folge.
- 21.02.2024 Die Leistungen zur Planung und zum Umbau der VL 2 im Bereich des Gleises 4 über Gleis 2 können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN Bau Los 2 erbracht werden. Bereits aus Gründen der Gewährleistung ist der Einsatz eines weiteren Auftragnehmers zur Erbringung der Leistungen nicht möglich. Zur Gewährleistung eines reibungslosen Bauablaufs in der Sperrpause muss Ausführung der Umbauarbeiten an der VL2 durch den AN Bau erfolgen.
- 21.02.2024 Die Bau- und Planungsleistungen in zusätzlichen Sperrpausen infolge von Abnahmen, Vandalismus und geänderten Bedingungen wie Zuglasten können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN vorgenommen werden. Aus Kapazitätsgründen und zur termingerechten Fertigstellung sind die Bauleistungen durch das beauftragte Bauunternehmen gemäß dessen Technologie zu erbringen. Da die Bauleistungen zeitgleich mit den im Korridor bereits eingeplanten Sperrpausen zu realisieren sind, hätte eine Beauftragung weiterer Dritter nicht tolerierbare Auswirkungen auf den Bauablauf und die termingerechte, im Fahrplan berücksichtigte Inbetriebnahme des baulich realisierten Endzustands zur Folge.
- 07.02.2024 Die Leistungen zur Herstellung der Baufreiheit im Bereich der Bahnsteige 1 und 2 des Haltepunktes Neuhof(b Zossen) können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN vorgenommen werden. Bereits aus Gründen der Gewährleistung ist der Einsatz eines weiteren Auftragnehmers zur Erbringung der Leistungen nicht möglich. Aus Kapazitätsgründen und zur termingerechten Fertigstellung sind die Bauleistungen durch das beauftragte Bauunternehmen gemäß dessen Technologie zu erbringen. Da die Bauleistungen in einer 6-wöchigen Totalsperrung im direkten zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit weiteren Leistungen des AN zu realisieren sind, hätte eine Beauftragung weiterer Dritter nicht tolerierbare Auswirkungen auf den Bauablauf und die termingerechte, im Fahrplan berücksichtigte Inbetriebnahme von bahnbetrieblichen Bauzuständen zur Folge.
- 07.02.2024 Die Leistungen zur Errichtung der Lärmschutzwand 1 im Jahr 2023 können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN vorgenommen werden. Aus Kapazitätsgründen und zur termingerechten Fertigstellung sind die Bauleistungen durch das beauftragte Bauunternehmen gemäß dessen Technologie zu erbringen. Bei der Beauftragung Dritter sind zudem erhebliche Verzögerungen durch ein erneutes Vergabeverfahren unvermeidbar. Da die Bauleistungen in einer 6-wöchigen Totalsperrung, sowie nachfolgenden Einzelsperrungen der Logistikgleise und des Stupfgleises im direkten zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit weiteren Leistungen des AN zu realisieren sind, hätte eine Beauftragung weiterer Dritter nicht tolerierbare Auswirkungen auf den Bauablauf und die termingerechte, im Fahrplan berücksichtigte Inbetriebnahme von bahnbetrieblichen Bauzuständen zur Folge.
- 01.02.2024 Die Planungs- und Bauleistungen zum Ersatz der Inklinometer und Setzungspegel können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN vorgenommen werden. Bereits aus Gründen der Gewährleistung ist der Einsatz eines weiteren Auftragnehmers zur Erbringung der Leistungen nicht möglich. Der Einbau der Setzungspegel ist mit einem tiefgehenden Einschnitt in den neu errichteten Bahnkörper verbunden, bei dem Schwellen verschlagen, Schotter beräumt und punktuell in das vom AN errichtete Tragschichtsystem eingegriffen wird. Eine zerstörungsfreie Ausführung mit Erhalt der der Funktionalität und Qualität des Tragschichtsystems kann nur durch die ausführende Baufirma garantiert werden. Aus Kapazitätsgründen und zur termingerechten Fertigstellung in vorgegebenen Sperrpausen sind die Bauleistungen durch das beauftragte Bauunternehmen gemäß dessen Technologie zu erbringen.
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