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Bauauftrag EU-Oberschwelle

Grundhafter Ausbau der Winterfeldtstraße 1. BA (Vergabebekanntmachung)

Stadt Prenzlau · Prenzlau · Brandenburg · Kommunaler Auftraggeber

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Grundhafter Ausbau der Winterfeldtstraße 1. BA (Vergabebekanntmachung)
    🏆 STRABAG AG · Birkenwerder
Auftragnehmer
  • STRABAG AG · Birkenwerder
💶 Zuschlagswert 2.762.116 €
👥 Eingegangene Angebote 2
📅 Zuschlagsdatum 20.05.2026

Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: STRABAG AG. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.

Beschreibung

Die Stadt Prenzlau beabsichtigt gemeinsam mit den Stadtwerken Prenzlau den grundhaften Ausbau samt Rohrnetzerneuerung der Winterfeldtstraße in Prenzlau. Es ist vorgesehen, die gesamte Winterfeldtstraße in den kommenden Jahren auf einer Länge von rd. 660 m in 3 Bauabschnitten auszubauen. Diese Ausschreibung beinhaltete den Ausbau im 1. Abschnitt zwischen der Stettiner Straße und der Lessingstraße auf einer Länge von 195 m.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„Das Offene Verfahren ist gem. §3 Nr. 1 VOB/A EU ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben. Die Angebotsfrist beträgt gem. §10a Abs. 1 VOB/A EU mindestens 35 Kalendertage, gerechnet vom Tag nach Absendung der Auftragsbekanntmachung. Diese kann nach Abs. 4 um fünf Kalendertage verkürzt werden, wenn die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert wird. Die Bindefrist beträgt gem. §10a Abs. 8 S. 3 VOB/A EU regelmäßig 60 Kalendertage.“

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Grundhafter Ausbau der Winterfeldtstraße 1. BA (Vergabebekanntmachung)
  • Preis

    100 % Preis

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 160 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt haben, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.

Los 1 Grundhafter Ausbau der Winterfeldtstraße 1. BA (Vergabebekanntmachung)
STRABAG AG 2.762.116 €

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  1. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen

    Auftragnehmer STRABAG AG
    Zuschlagswert 2.762.116 €

    1 Veröffentlichung

    • 01.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 2.199 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 288.866 €
Median 1.718.363 €
Oberes Quartil 5.227.346 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

2.762.116 €
Zuschlagswert

Vergabenummer 61-26/01
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Bauauftrag
Schwierigkeit Mittel
Auftraggeber Stadt Prenzlau
Standort Prenzlau, Brandenburg
Veröffentlicht 01.06.2026
CPV-Codes (4) 45233120 · Bauleistungen
45232452 · Bauleistungen
45111290 · Bauleistungen
09323000 · Erdöl, Strom und Energie
(Was ist das?)
Angebote 2
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 7,0 in der Branche) (?)
Erfüllungsort Prenzlau
Laufzeit 22.06.2026 – 30.11.2026
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Angebotsspanne 2.762.116 – 2.762.116 €

Bieter (1)
STRABAG AG · Birkenwerder

Auftragnehmer (?)
STRABAG AG
Vertrag 20.05.2026

Ø Bieter in der Branche 7.0

Historischer Durchschnitt aus 333.818 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 101.288 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 60 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 9%

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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Brandenburg, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 08.06.2026

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