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Grundhafter Ausbau der Winterfeldtstraße 1. BA (Vergabebekanntmachung)
Stadt Prenzlau · Prenzlau · Brandenburg · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenGrundhafter Ausbau der Winterfeldtstraße 1. BA (Vergabebekanntmachung)🏆 STRABAG AG · Birkenwerder
- STRABAG AG · Birkenwerder
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: STRABAG AG. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Stadt Prenzlau beabsichtigt gemeinsam mit den Stadtwerken Prenzlau den grundhaften Ausbau samt Rohrnetzerneuerung der Winterfeldtstraße in Prenzlau. Es ist vorgesehen, die gesamte Winterfeldtstraße in den kommenden Jahren auf einer Länge von rd. 660 m in 3 Bauabschnitten auszubauen. Diese Ausschreibung beinhaltete den Ausbau im 1. Abschnitt zwischen der Stettiner Straße und der Lessingstraße auf einer Länge von 195 m.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Das Offene Verfahren ist gem. §3 Nr. 1 VOB/A EU ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben. Die Angebotsfrist beträgt gem. §10a Abs. 1 VOB/A EU mindestens 35 Kalendertage, gerechnet vom Tag nach Absendung der Auftragsbekanntmachung. Diese kann nach Abs. 4 um fünf Kalendertage verkürzt werden, wenn die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert wird. Die Bindefrist beträgt gem. §10a Abs. 8 S. 3 VOB/A EU regelmäßig 60 Kalendertage.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis
100 % Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 160 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt haben, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer STRABAG AGZuschlagswert 2.762.116 €1 Veröffentlichung
- 01.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 2.199 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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