AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Generalplanungsleistungen (HOAI LPH 1-9) für Neubau KWK-/Wärmepumpenanlage - Erzeugung im Westen -
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle, Pforzheim
- Veröffentlicht
- 23.08.2026
- Frist (Submission)
- 23.09.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71320000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
- Grüne Beschaffung
- Ja
Beschreibung
Generalplanung (Objektplanung Gebäude, Fachplanung Verfahrens-/Anlagentechnik, Technische Ausrüstung, Elektro-, MSR- und Leittechnik, Tragwerksplanung, Freianlagen) für den Neubau einer kombinierten BHKW-/Wärmepumpenanlage mit ca. 14 MW elektrischer und ca. 17,5 MW thermischer Gesamtleistung, Wärmespeicher 2.000 m³, Heizhaus und Nebenanlagen; Leistungsphasen 1-9 HOAI (Leistungsphasen 1-4 als Grundbeauftragung mit Vertragsschluss; Leistungsphasen 5-8 sowie Abnahme- und Gewährleistungsphase als Bedarfspositionen mit stufenweisem Abruf) zzgl. optionaler Planungsleistungen (Stromspeicher, Power-to-Heat, BEW-Antragsunterlagen). Die Planung hat die Anforderungen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) zu erfüllen ("förderoffene" Planung). Für das Vorhaben liegt ein Auktionszuschlag nach § 8a KWKG (Januar 2026) vor; Ziel ist die kommerzielle Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage zur Mitte des Jahres 2028; die daraus folgenden Terminanforderungen sind bei der Leistungserbringung zu berücksichtigen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 30.10.2026
- Ende
- 31.12.2029
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 23.09.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.