AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 02:33 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0ff2b3d7-e739-49a7-82ff-0941c2c6a635/

Generalunternehmerleistungen für die Erweiterungsneubauten der Sekundarschule Am Biegerpark (BIE) in Duisburg

Notice-ID: 0ff2b3d7-e739-49a7-82ff-0941c2c6a635 · Procedure-ID: 67ff2956-6e6a-4179-bc4f-45022b61e73e

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Stammdaten

Auftraggeber
SD Schulbaugesellschaft Duisburg mbH, Duisburg
Veröffentlicht
23.12.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
45214200 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der zu vergebende Auftrag beinhaltet Bauleistungen als Generalunternehmer zur schlüsselfertigen Errichtung der Erweiterungsneubauten "Schulgebäude" (N01) und "Sporthalle" (N02) der Sekundarschule Am Biegerpark (BIE) einschließlich aller für die Erweiterungsneubauten erforderlichen Frei- und Außenanlagen, Beim Knevelshof 21 in 47249 Duisburg. Darüber hinaus sollen optionale Bauleistungen neu und im Bestand an den Standorten Beim Knevelshof 21 und Am Ziegelkamp 7 sowie am angrenzenden Reinhard-und-Max-Mannesmann-Gymnasium (Am Ziegelkamp 13) im s.g. Cost + Fee-Verfahren vergeben werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
15.10.2026
Ende
21.11.2028
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland mit Sitz bei der Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).