AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/0ff89b09-fa84-4d1d-a733-28cf56cf1b04) · Abgerufen am 30.07.2026 23:11 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0ff89b09-fa84-4d1d-a733-28cf56cf1b04/

Rahmenvertrag IT- und Medientechnik

Notice-ID: 0ff89b09-fa84-4d1d-a733-28cf56cf1b04 · Procedure-ID: 0a28cfd5-e4e9-4389-b096-f34643f342c3

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Kelheim, Kelheim
Veröffentlicht
17.04.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30200000 — Büromaschinen und Computer
Branche
IT & Digitalisierung
Auftragsvolumen (Rahmen)
3.200.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand des vorliegenden Auftrags ist der Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von IT- und Medientechnik sowie den weiteren in der Leistungsbeschreibung und im Preisblatt genannten, damit verbundenen Leistungen für die Dauer von 48 Monaten. Zur Beschaffung dieser Leistungen führt das Landratsamt Kelheim ein offenes Verfahren durch. Dabei werden folgende Lose vergeben: - Los 1: Laptops/Convertibles/Personal Computer/Monitore - Los 2: Tablets des Herstellers Apple - Los 3: Medientechnik - Los 4: Drucker und Multifunktionsgeräte - Los 5: Dokumentenscanner

Lose

5 Lose.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Vergabe-Status

Auftragnehmer (4)
Heinrich Wietholt GmbH · NCS GmbH · Papier Liebl Büro- und Systemhaus GmbH · REDNET GmbH
Vertragsabschluss
26.03.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (4)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).