AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 22:47 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/10038e2a-004f-440c-8b8c-9e3b6b0d4287/

IBM-HW-SW-Commvault-2025

Notice-ID: 10038e2a-004f-440c-8b8c-9e3b6b0d4287 · Procedure-ID: b176105e-eb1e-4f82-b2ab-d7b38db9f722

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Stammdaten

Auftraggeber
Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Münster
Veröffentlicht
04.11.2025
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
48000000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Ziel ist die mittelfristige Ablösung der bisherigen LWL-Backup-Produkte und die Einführung einer neuen einheitlichen Backup- und Recovery-Lösung (Commvault) im Rahmen der IT-Standardisierung und Haushaltskonsolidierung 2024-2027 (ID 59, Antrag CDU/B'90 Die Grünen Nr. 15/2116). Zur Implementierung sind erforderlich: - Beschaffung von 5 SAN-Switches für RZ2-Racks zur Anbindung neuer Komponenten, - 4 Long-Wave-SFP-Module (64 GB) zur Glasfaseranbindung beider Rechenzentren, - Erweiterung vorhandener SAN-Switches um zusätzliche Ports (Lizenzschlüssel, SFPs), - Erweiterung der Tape-Roboter in Gebäude T und RZ2 um jeweils 4 Laufwerke, - Anschaffung von LTO9-Medien (100 + 200 Kassetten), - IBM Scale Data Access (GPFS)-Lizenzen für 1 PB Speicher zur Hochverfügbarkeits-Architektur.

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
04.11.2025
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 14.11.2025 — abgelaufen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).