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Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen nach DIN 18382 - Demontage
Bezirksamt Neukölln von Berlin · Berlin · Berlin
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Beschreibung
Im Rahmen der Sanierung und Modernisierung von Teilbereichen der Schule sind Demontagearbeiten der Elektroinstallationen durchzuführen. Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Demontageleistungen der Starkstromanlagen. Nicht zu demontieren sind die Installationsgeräte und die Leitungen folgender Anlagen: - Brandmeldeanlage - Sprachalarmanlage - Einbruchmeldeanlage
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gesucht werden Bauüberwachungsleistungen für die Errichtung von Ersatzentnahmebrunnen und -infiltrationsanlagen im Stadtwald Frankfurt am Main.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Zuschlagskriterium = 100% Preis 100 %Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
EIGNUNG DES BIETERS Die Eignung eines Bieters ist nachzuweisen durch: - Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder - Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) Ist ein Bieter weder im ULV noch im PQ-Verzeichnis eingetragen, kann die Eignung vorläufig belegt werden durch: - vorläufig durch Eigenerklärung gem. Formblatt V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) Kommt ein Bieter mit seinem Angebot in die engere Wahl, so sind seine vorläufigen Angaben zur Eignung durch Einzelnachweise zu belegen (wenn möglich bereits mit Angebotsabgabe): Registereintragung: - Nachweise Registereintragung mit aktuellem Inhalt (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer) Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit: - Bescheinigung in Steuersachen (Bescheinigung vom Finanzamt über steuerliche Zuverlässigkeit; nicht älter als 1 Jahr) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse SOKA-BAU (ordnungsgemäße Erfüllung der Sozialkassenbeiträge; nicht älter als 1 Jahr) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse (ordnungsgemäße Erfüllung der Sozialversicherungsbeiträge; nicht älter als 1 Jahr) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der BG BAU (ordnungsgemäße Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen, bezogen auf Jahresarbeitsentgelte; nicht älter als 1 Jahr) - Nachweis über aktuell laufende marktübliche Betriebshaftpflichtversicherung - Angabe der Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Bauleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind NACHUNTERNEHMEREINSATZ: Falls Leistungen an Nachunternehmer vergeben werden sollen, ist die PQ- oder ULV-Nummer der Firmen zu nennen (wenn möglich bereits mit Angebotsabgabe). Sind die Nachunternehmer mit wesentlichen Leistungen beauftragt, aber weder im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für öffentliche Aufträge (ULV) der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt noch im Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (PQ-Liste) eingetragen, ist die Eignung durch Einzelnachweise in gleicher Form wie die des Bieters zu belegen (wenn möglich bereits mit Angebotsabgabe).
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Zum Nachweis der Fachkunde des Bieters werden folgende Referenzen verlangt: Mindestens 2 in den letzten 3 Kalenderjahren fertig gestellte Referenzprojekte (Gewerk Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen nach DIN 18382 - Demontage) mit je folgendem Umfang: 20.000,00 € Brutto Bauvolumen (Anerkenntnis nur bei Vorliegen der schriftlichen Bestätigung der/des Bauherrin/Bauherrn mit Benennung Ansprechpartner und Kontaktdaten) Als Nachweis für die Leistungsfähigkeit sind prüfbare Referenzen einzureichen. Der Bieter erklärt mitseiner Unterschrift, dass die eingereichten Referenzen alle an sie gestellten Anforderungen erfüllen. Alle Referenzen müssen Leistungen betreffen, die in der EU erbracht wurden. Die Leistungen müssen vom Bieter (Auftragnehmer) oder einem angegebenen Nachunternehmen erbracht worden sein. Referenzen von konzernverbundenen Unternehmen, die nicht für die Leistungserbringung im Rahmen dieser Ausschreibung vorgesehen sind, sind nicht zulässig.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 02.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
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Preiseinschätzung
Basierend auf 7.062 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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