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Verwertung von PPK aus der Hansestadt Lübeck
Entsorgungsbetriebe Lübeck · Lübeck · Schleswig-Holstein · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Beschreibung
Der zu vergebende Auftrag umfasst die Übernahme, den Transport, ggf. Sortierung und die Vermarktung des kommunalen Anteils an Papier, Pappe und Kartonagen sowie des Anteils an lizenzierten Verkaufsverpackungen (sofern keine physische Übergabe an die Systembetreiber erfolgt).
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Entsorgung & Recycling
Auftrag umfasst Übernahme, Transport, ggf. Sortierung und Vermarktung von Papier, Pappe, Kartonagen und lizenzierten Verkaufsverpackungen aus der Hansestadt Lübeck.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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EntscheidungsbarwertPreis
Der Zuschlag wird, über die gesamte Vertragslaufzeit einschließlich der möglichen Vertragsverlängerung betrachtet, auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis erteilt. Für die preisliche Angebotswertung werden berücksichtigt: - die gemäß dem Anhang 1 zum Angebotsformular ermittelbaren Entgelte und Vergütungen pro Jahr auf der Grundlage - der angebotenen Entgelte und Vergütungen pro Mengeneinheit, - der dargestellten (Auswertungs-)mengen, - der dargestellten Gewichtungen, - die in dem Anhang 2 zum Angebotsformular angebotene Gewichtung der Preisgleitklausel und die unten genannte Indexentwicklung zum Zwecke der Auswertung der angebotenen Entgelte und Vergütungen über die gesamte Vertragslaufzeit.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebs- und einer Umwelthaftpflichtversicherung sowie einer Umweltschadensversicherung - Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 1,0 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall. - Eine Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 1,0 Mio. Euro für Vermögensschäden je Versicherungsfall. - Eine Umweltschadenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,0 Mio. Euro für versicherte Kosten.
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Gesamtjahresumsatz
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (Übernahme, Transport und Verwertung von PPK) vergleichbar sind, in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024).
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Kontrolle durch Qualitätsprüfstellen
Eigenerklärung, dass für das Unternehmen eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) (oder gleichwertiges) hinsichtlich der Tätigkeit "Befördern" von mindestens einer Abfallart vorliegt. Sofern das für die Transporte vorgesehene Unternehmen nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, gilt als Ausnahme eine Transportgenehmigung als ausreichender Nachweis.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Eigenerklärung über mindestens eine Referenz für den Transport und die Verwertung von Papier, Pappe, Kartonagen mit einer Leistungsmenge von mindestens 3.500 Mg innerhalb der letzten 36 Monate vor Abgabe des Angebotes.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 21.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 390 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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