AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Stadt Schwäbisch Hall - Europaweite Vergabe von Planungsleistungen für die Instandsetzung der Stützmauer "Haalsteige" im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Schwäbisch Hall, Schwäbisch Hall
- Veröffentlicht
- 09.02.2024
- Frist (Submission)
- 11.03.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Stadt Schwäbisch Hall beabsichtigt die Sanierung der Stützmauer "Haalsteige". Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ist hierunter die gesamte Stützmauer in den Straßenabschnitten "Unterlimpurger Straße" sowie "Haalsteige" zu verstehen. Die Sanierung der Stützmauer "Haalsteige" mit den oberhalb verlaufenden Straßenabschnitten der Unterlimpurger Straße / Haalsteige ist eine Herausforderung für Planung und Ausführung. Die Stützmauer ist von der Kocherseite nur schwer zugänglich bzw. liegt im Bereich der Mauerfüße direkt am Bett des Kochers. Zudem sind über die Unterlimpurger Straße Wohngrundstücke erschlossen. Außerdem sind Leitungen und ein Entwässerungskanal im Straßenquerschnitt vorhanden. Die Stützmauer "Haalsteige" liegt südöstlich vom Kernbereich der Stadt Schwäbisch Hall in Richtung Steinbach. Örtlich lässt sich der Verlauf wie folgt beschreiben. Die Mauer beginnt unmittelbar in der Unterlimpurger Straße nach dem Gebäude der Stadtwerke Schwäbisch Hall und endet unmittelbar am Torhaus der Neuenstetter Straße 36 in Steinbach. Sie sichert den Geländesprung der durch den Einschnitt beim Bau / Ausbau der Unterlimpurger Straße und Haalsteige zum Fluss Kocher hin entstanden ist. Die ca. 600 Jahre alte Mauer (oder Teile davon) wurde i. W. aus Muschelkalksteinen hergestellt, die aus Brüchen oder von Ruinen der unmittelbaren Umgebung stammen. Erfahrungsgemäß haben die Kalksteine des näheren Umfelds keine besonders hohe Festigkeit und sind anfällig für Erosionen aller Art. Die Stützmauer besteht i. W. aus quaderförmigen, gebrochenen Muschelkalksteinen und Beton. In regelmäßigen Abständen sind Pfeilervorlagen angeordnet, die aus bearbeiteten Quadersteinen (und Beton) fast fugenlos und mit einer Neigung z. H. von ca. 75° hergestellt sind. Nicht nur flächenhafter Efeubewuchs überzieht einen großen Teil der Mauer, sondern es sind auch zahlreiche Sträucher und Bäume mit ihren Wurzeln tief in das mitunter fugenlose Mauerwerk eingedrungen. Mit einer Länge von ca. 440 m ist sie ca. 2,5 m bis 13,5 m hoch. Unterhalb des sichtbaren Mauerteils befindet das mit bis zu ca. 70° Neigung zum Kocher hin abfallende Gelände. Zur Orientierung wurde von der Stadt Schwäbisch Hall eine Positionierung vermaßen las-sen. Im Gehwegbereich sind dazu, beginnend an der Grundstücksgrenze zum Gebäude Unterlimpurger Straße 88 (Flurstück 217/3), im Abstand von jeweils 10 m Positionsnägel eingeschlagen worden. Diese enden mit Beginn der Neustetter Straße. Die Stützmauer "Haalsteige" ist nicht denkmalgeschützt. Das historische Erscheinungsbild der Mauer soll durch die Sanierung weitestgehend erhalten bleiben. Bei der Sanierung werden entsprechend Ersatzsteine im Format, Farbe, Struktur an die Örtlichkeit/Einbaustelle und deren Umgebung angepasst. Im Zuge der Sanierung sollen entsprechend schadhafte Mauersteine ausgetauscht und verformte Mauerwerksbereiche ausgebaut und wieder kraftschlüssig eingebaut werden. Hinsichtlich der Standsicherheit sind notwendige einzubringende Sicherungselemente (Bodennägel, Anker etc.) Teil der Sanierung. In Teilen ist neben der äußeren auch die innere Standsicherheit des Stützmauerwerks zu untersuchen. Das vorhandene Geländer als Absturzsicherung soll erneuert werden und durch ein zeit-gemäßes neues Geländer mit Rückhaltefunktion ersetzt werden. Für die Anbringung des Geländers ist entsprechend der Mauerkopf neu zu fassen und auszubilden. Die notwendige Sanierung der Unterlimpurger Straße und Haalsteige ist nicht Teil der Sanierungsleistung und wird in einem separaten Planungsauftrag vergeben. Die Stützmauer "Haalsteige" gehört der Stadt Schwäbisch Hall als Straßenbaulastträger und Eigentümer der Straßengrundstücke Unterlimpurger Straße und Haalsteige und ist Teil der Verkehrsanlage "Straße", da das Mauerwerk den Straßenkörper abstützt und so die Nutzbarkeit und Verkehrssicherheit der Straße sicherstellt. Gegenstand der Planungsleistungen ist auch der Teil der Stützmauer, der sich auf dem Flurstück 217/3 befindet. Dieses Grundstück steht im Eigentum der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH. Alle weiteren Grundstücke, auf denen sich die Stützmauer befindet, stehen im Eigentum der Stadt Schwäbisch Hall.
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 11.03.2024
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.