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Reinigungsdienstleistungen
Landratsamt Heilbronn · Heilbronn · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Ausgeschrieben werden Reinigungsdienstleistungen zweier Dienstgebäude des Landratsamtes Heilbronn, sowie die Fenster- und Fassadenreinigung der Dienstgebäude in drei Losen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ausschreibung von Reinigungsdienstleistungen für zwei Dienstgebäude des Landratsamtes Heilbronn.
- Die Leistung ist in drei Lose unterteilt: Unterhaltsreinigung und Fenster-/Fassadenreinigung.
- Der CPV-Code 90910000 deutet auf Reinigungsdienstleistungen hin.
- Der Erfüllungsort ist Heilbronn.
Es werden Reinigungsdienstleistungen für zwei Dienstgebäude des Landratsamtes Heilbronn ausgeschrieben, aufgeteilt in drei Lose.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Das preisgünstigste bewertbare Angebot erhält die höchste Punktzahl. Die weiteren Angebote erhalten proportional Punktabschläge im Verhältnis zum preisgünstigsten Angebot (Proportionalvergleich). Das preisgünstigste Angebot erhält 80 Punkte.
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Qualität nach Wichtigkeit
Der Bieter hat mit Angebotseinreichung Reinigungskonzept einzureichen, das mindestens Stellung zu folgenden Aspekten nimmt: - Bearbeitungszeit für Mängelmeldungen - Kurzfristige Verfügbarkeit für Sonder Reinigungsaufträge - Personaleinsatz vor Ort - Koordination durch Objektleitung - Nachhaltigkeit der eingesetzten Reinigungsmittel Die pro Konzept erzielbaren Punkte hängen davon ab, wie überzeugend es dem Bieter aus Sicht der Auftraggeberin gelingt, den aufgezeigten Maßstab zu erfüllen: 0 Punkte („ungenügend“) erhält das Konzept, wenn Ausführungen gänzlich fehlen, die jeweiligen Ausführungen nicht vollständig, schlüssig oder wenig plausibel sind. Nicht eingereichte Konzepte werden ebenfalls mit 0 Punkten bewertet. Geht der Bieter nur äußerst knapp auf die Herausforderungen und die Bedürfnisse des Auftraggebers ein; bleiben nicht unerhebliche Zweifel hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit oder der Effektivität der vorgeschlagenen Umsetzungsvorschläge, erhält er 4 Punkte („mangelhaft“). Jeder der genannten Mängel wiegt gleich schwer. 8 Punkte („ausreichend“) erhält das Konzept, wenn der Bieter auf einzelne bewertungsrelevante Aspekte eingeht, jedoch noch Fragestellungen zu den Bedürfnissen des Auftraggebers ungeklärt bleiben, die Reinigung an sich jedoch zweifelsfrei mit dem vorgestellten Konzept möglich ist. 12 Punkte („befriedigend“) ergeben sich hingegen dann, wenn der Bieter auf mehrere, jedoch nicht auf sämtliche der als bewertungsrelevant benannten Aspekte nachvollziehbar eingeht und seine Ausführungen sinnvolle und im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung und den Auftraggeber passende Lösungen und Umsetzungen erkennen lassen. Das Konzept erhält 16 Punkte („gut“), falls zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte vollständig Stellung genommen wird. Zudem müssen die Ausführungen erkennen lassen, dass der Bieter mögliche besondere Herausforderungen verinnerlicht und eine hohe Einsatzbereitschaft erkennen lässt. Sind die Ausführungen zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte vollständig, besonders ausführlich und lassen ein durchdachtes und qualitativ besonders hochwertiges Vorgehen im Rahmen der geplanten Reinigung erkennen, welches ein durchdachtes Mängelmanagement und eine besonders kurzfristige Verfügbarkeit zur Mängelbehebung oder für Sondereinsätze erkennen lässt, wird das Konzept mit 20 Punkten („sehr gut“) bewertet.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie des Umsatzes des Bieters mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Erfüllung der Erfordernisse des Formblatt Eigenerklärung zur Eignung - Eintragung ins Handelsregister/relevantes Berufsregister - durchschnittlicher Jahresumsatz
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie des Umsatzes des Bieters mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Erfüllung der Erfordernisse des Formblatt Eigenerklärung zur Eignung: - Eintragung ins Handelsregister/relevantes Berufsregister - durchschnittlicher Jahresumsatz
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Referenzangaben des Bieter zu vergleichbaren abgeschlossenen und noch laufenden Leistungen aus den letzten drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist, jeweils mit Angabe des Auftraggebers (Name, Anschrift, zugleich Name und Position eines konkreten, befugten Ansprechpartners samt dessen Telefonnummer und Email Adresse), Leistungsinhalt, Leistungsumfang, Leistungs- und Vertragslaufzeit. Vergleichbarkeit bedeutet in diesem Sinne ein vergleichbares Objekt (Bürogebäude) mit vergleichbarem Leistungsinhalt. - Erfüllung der Erfordernisse des Formblatt Eigenerklärung zur Eignung.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Angaben zum Unternehmen des Bieters samt Kontaktdaten. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Erklärung zur Zahlung vom Mindestentgelt. - Erfüllung der Erfordernisse der Formblätter Eigenerklärung zur Eignung, - Verpflichtungserklärung LTMG AEG, Verpflichtungserklärung MinEntG.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat, 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach Absatz 2 kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Gemäß § 160 Abs. 3, Nr. 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung des Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 15.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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