Referenzen
Erbringung geeigneter vergleichbarer Referenzen (mind. 3 und max. 5 Referenzen) über in den letzten 10 Jahren erbrachte Architekten- und Ingenieurleistungen.
Als vergleichbare Bauvorhaben gelten: Neubauten öffentlicher Gebäude gemäß §50 LBauO M-V Abs. 2 Nummer 1,2 und 4 mit unterschiedlichen Nutzungen nach Effizienzhausstandards der KFW und oder Nachhaltigkeitskriterien (z.B. DGNB):
Es sind nur solche Referenzen/ Projekte einzureichen, die von den Mitgliedern des beabsichtigten Bearbeiter:innenteams des Auftragnehmers, der:des Unterauftragnehmer: s sowie den Partner:innen der Bietergemeinschaft maßgeblich er- bzw. bearbeitet wurden (Nachweis der personenbezogenen Referenzen).