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TPB.361.01 Innenputz / Innendämmung / Maler MT+NT (NV18 - NA12.1)
Deutsches Museum von Meisterwerken der Naturwissenschaft und Technik (AdöR) · München · Bayern
Beschreibung
Beschreibung: Der Sammlungsbau - Realisierungsabschnitt 2 wird im Rahmen der Sanierung brandschutztechnisch ertüchtigt, die Infrastruktur sowie die technische Gebäudeausrüstung saniert bzw. weitgehend erneuert. Sanierung Sammlungsbau: TPB.361.01 Innenputz / Innendämmung / Maler MT+NT
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand sind Innenputz-, Innendämmungs- und Malerarbeiten im Sammlungsbau des Deutschen Museums in München.
- Die Arbeiten sind Teil einer brandschutztechnischen Ertüchtigung und Sanierung.
- Es handelt sich um eine Sanierungsmaßnahme im Bereich "Modern und Traditionell" (MT+NT).
- Der CPV-Code 45410000 deutet auf Maler- und Verglasungsarbeiten hin, was die ausgeschriebenen Leistungen widerspiegelt.
Die Ausschreibung betrifft die Sanierung des Sammlungsbaus des Deutschen Museums in München, insbesondere Innenputz, Innendämmung und Malerarbeiten im Bereich "Modern und Traditionell" (MT+NT).
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem.§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des Deutschen Museums zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischen Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
18 Veröffentlichungen
- 04.10.2026 Im Bauverlauf wurden zusätzliche Innenputz- und Dämmarbeiten im Bereich der westlichen Dachlaterne, insbesondere den teilweisen Putzabbruch, die Untergrundvorbereitung, den Neuaufbau des Putzsystems sowie die innenliegende Dämmung der Stirnwände mit Mineralschaumplatten einschließlich der zugehörigen Spachtel- und Profilierungsarbeiten erforderlich. Die Maßnahmen wurden für den Einbau einer innenliegenden Dämmungnotwendig im Bereich der Stirnwände der westlichen Dachlaterne notwendig. Dabei mussten die vorhandenen Untergründe zunächst freigelegt und ertüchtigt sowie anschließend ein neuer Putzaufbau und die Dämmung mit den zugehörigen Nebenleistungen hergestellt werden. Das Nachtragsangebot umfasst Putzarbeiten inklusive aller erforderlichen Vor- und Nebenarbeiten sowie die Montage einer 80 mm starken Mineralschaumplattendämmung an den betroffenen Innenflächen. Die Leistungen waren nicht Bestandteil der ursprünglichen Beauftragung. Ein Wechsel des Auftragnehmers im Rahmen einer Neuausschreibung kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden gewesen.
- 23.09.2026 Im Bauverlauf wurden auf Wunsch des Landesamts für Denkmalschutz partielle Putzabbruch sowie Ergänzungs- und Ausbesserungsarbeiten am Bestandsputz vorzunehmen, um die historischen Fassadenflächen weitestgehend zu erhalten. Notwendig wurde diese zusätzlichen Leistung, weil die neuen Treppenhäuser erst nachträglich an die bestehende Fassade angebunden wurden. Durch diese Anbindung entstand im Bereich der ehemaligen Außenfassade ein zusätzlicher Bearbeitungsbedarf, insbesondere für die fachgerechte Anpassung, Ergänzung und Instandsetzung der vorhandenen Putzflächen. Die Leistungen waren nicht Bestandteil der ursprünglichen Beauftragung. Ein Wechsel des Auftragnehmers im Rahmen einer Neuausschreibung kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden gewesen.
- 18.09.2026 Im Bauverlauf wurden zusätzliche Leistungen für die die Ausführung einer innenliegenden Abdichtung an der Bestandsaußenwand im erdberührten Bereich des 2. Untergeschosses sowie in Teilbereichen des 1. Untergeschosses im Osttrakt (Bergwerk) erforderlich. Diese zusätzliche Leistung wurde notwendig, weil die Vorgabe zur innenliegenden Abdichtung erst nach Erstellung und Vergabe des Leistungsverzeichnisses durch den Bauphysiker erfolgte. Die Leistungen waren nicht Bestandteil der ursprünglichen Beauftragung. Ein Wechsel des Auftragnehmers im Rahmen einer Neuausschreibung kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden gewesen.
- 16.09.2026 Im Bauverlauf wurden zusätzliche Leistungen für die Flankendämmung in den Dach- und Dachschrägenbereichen des Nordtrakts im 2. OG erforderlich. Anstelle der ursprünglich vorgesehenen Ausführung mit Multipor und Calciumsilikat wurde in Teilbereichen durch den Bauphysiker Foamglas vorgesehen. Nach dem vorliegenden Nachtragsangebot umfasst dies im Wesentlichen die Lieferung und Montage der Schaumglas-Dämmung einschließlich Voranstrich, Verankerung, Gewebearmierung, Oberputz sowie ergänzender Putz- und Ausgleichsarbeiten an Decken und Unterzügen. Die Leistungen waren nicht Bestandteil der ursprünglichen Beauftragung. Ein Wechsel des Auftragnehmers im Rahmen einer Neuausschreibung kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden gewesen.
- 10.09.2026 Original-Veröffentlichung
- 10.09.2026 Im Bauverlauf wurden zusätzliche Leistungen für das Aufbringen eines Ausgleichsputzes auf die vorhandene Fertigbetondecke im 3. Obergeschoss des Osttrakts erforderlich. Diese Leistung dient der Untergrundvorbereitung um im Anschluss Akustikdämmplatten fachgerecht und dauerhaft an der Deckenfläche befestigen zu können. Notwendig wurde diese zusätzliche Leistung, weil die vorhandene Bestandsdämmung zunächst von der Decke entfernt werden musste. Erst nach dem Rückbau wurden Unebenheiten und Unregelmäßigkeiten an der Oberfläche der Fertigbetondecke sichtbar. Aufgrund dieser unebenen Beschaffenheit war eine direkte Montage der Akustikdämmplatten nicht möglich, da die hierfür erforderliche ebene und tragfähige Untergrundfläche nicht gegeben war. Der Ausgleichsputz dient daher dazu, die Deckenfläche entsprechend vorzubereiten und die Voraussetzungen für die weitere Ausführung herzustellen. Die Leistungen waren nicht Bestandteil der ursprünglichen Beauftragung. Ein Wechsel des Auftragnehmers im Rahmen einer Neuausschreibung kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden gewesen.
- 20.08.2026 Im Bauverlauf wurden zusätzliche Leistungen für Putzarbeiten in der westlichen Seitenhalle EG erforderlich. Der gegenständliche Nachtrag beinhaltet darüber hinaus Zulagen, den Dämmputz an den stirnseitigen Kämpferbögen, sowie den Gipsputz an den innenliegenden Kämpferbögen. Die Ausführung war notwendig um ein einheitliches Erscheinungsbild zur östlichen Seitenhalle (vgl. Nachtrag 4.2) herzustellen. Die Leistungen waren nicht Bestandteil der ursprünglichen Beauftragung. Ein Wechsel des Auftragnehmers im Rahmen einer Neuausschreibung kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden gewesen.
- 30.07.2026 Der Nachtrag NA12.2 umfasst das Aufbringen einer Kalkglätte auf den im Zuge von NA12.1 neu hergestellten Kalkputz an den Bestands-Innenwänden. Diese zusätzliche Leistung wurde erforderlich, weil infolge des notwendig gewordenen Neuaufbaus der Putzflächen zunächst ein neuer Kalkputz aufgebracht werden musste. Auf diesen neu hergestellten Untergrund ist zur Erreichung der geforderten Oberflächenqualität und zur weiteren fachgerechten Bearbeitung anschließend eine Kalkglätte aufzutragen. Die Ausführung der Kalkglätte steht somit in unmittelbarem Zusammenhang mit dem zuvor notwendig gewordenen Neuputz und ergibt sich als nachfolgende Leistung aus dessen Herstellung. Im ursprünglichen Leistungsverzeichnis war lediglich der Putz an neu gebauten Mauerwerkswänden enthalten. Die Ausführung eines neuen Kalkputzes auf Bestands-Innenwänden sowie die darauf aufbauende Kalkglätte auf diesen Flächen waren hingegen nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen, da diese Arbeiten zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht absehbar waren. Die Ausführung der Kalkglätte auf den neu verputzten Bestandsflächen stellt daher eine zusätzliche und nachtragsrelevante Leistung dar. Ein Wechsel des Auftragnehmers im Rahmen einer Neuausschreibung kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden gewesen.
- 16.07.2026 Der Nachtrag NA12.1 umfasst das Aufbringen eines neuen Kalkputzes auf den Bestands-Innenwänden. Die Ausführung dieser zusätzlichen Leistung wurde erforderlich, weil im Zuge der Arbeiten festgestellt wurde, dass der vorhandene Bestandsputz an den Innenwänden in weiten Bereichen keine ausreichende Tragfähigkeit mehr aufwies. Damit waren die Voraussetzungen für einen fachgerechten und dauerhaften Neuaufbau auf dem vorhandenen Untergrund nicht gegeben. Um dennoch eine technisch einwandfreie und nachhaltige Ausführung sicherzustellen, wurde das Abschlagen des Bestandsputzes (s. NA04.1) und in Folge dessen das Aufbringen eines neuen Kalkputzes notwendig. Beispielhaft war im ursprünglichen Leistungsverzeichnis lediglich der Putz an neu gebauten Mauerwerkswänden enthalten. Das Aufbringen von Putz auf vorhandenen Innenwänden im Bestand war hingegen nicht vollumfänglich Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen, da dies zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht absehbar war. Die Ausführung des Kalkputzes auf diesen Bestandsflächen stellt daher eine zusätzliche und nachtragsrelevante Leistung dar. Ein Wechsel des Auftragnehmers im Rahmen einer Neuausschreibung kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden gewesen. aktuell
- 15.07.2026 In Folge eines Planerwechsels wurde festgestellt, dass wesentliche bauphysikalische Fragestellungen, insbesondere zum Wärme- und Feuchteschutz, nicht ausreichend untersucht waren. Zahlreiche Angaben basieren auf pauschalen Annahmen ohne belastbare Nachweise. Zudem erfolgte, aufgrund eingeschränkten Zugangs, keine ausreichende Bestandsanalyse. Erst im Verlauf der Putzabbrucharbeiten im Bereich der Außenwände zeigte sich, dass deutlich größere Putzstärken (bis zu 8 cm) vorhanden waren. Die Entfernung des gipshaltigen Bestandsputzes führt zu stark unebenen und heterogenen Untergründen. Zur Herstellung planebener, haftfähiger Flächen waren daher umfangreiche und technisch aufwendige Ausgleichsmaßnahmen mit mehrlagiger Ausführung und langen Trocknungszeiten erforderlich. Der gegenständliche Nachtrag umfasst umfasst die Grundleistungen einschließlich der daraus resultierenden Massenmehrungen im Gebäude. Die im Nachtrag NA14 angesetzten Massen beziehen sich ausschließlich auf den Nordtrakt. Diese zusätzlichen Leistungen waren nicht Bestandteil im ursprünglichen Leistungsverzeichnis. Ein Wechsel des Auftragnehmers im Rahmen einer Neuausschreibung kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden gewesen.
- 10.07.2026 In Folge eines Planerwechsels wurde festgestellt, dass wesentliche bauphysikalische Fragestellungen, insbesondere zum Wärme- und Feuchteschutz, nicht ausreichend untersucht waren. Zahlreiche Angaben basieren auf pauschalen Annahmen ohne belastbare Nachweise. Zudem erfolgte, aufgrund eingeschränkten Zugangs, keine ausreichende Bestandsanalyse. Erst im Verlauf der Putzabbrucharbeiten im Bereich der Außenwände zeigte sich, dass deutlich größere Putzstärken (bis zu 8 cm) vorhanden waren. Die Entfernung des gipshaltigen Bestandsputzes führt zu stark unebenen und heterogenen Untergründen. Zur Herstellung planebener, haftfähiger Flächen waren daher umfangreiche und technisch aufwendige Ausgleichsmaßnahmen mit mehrlagiger Ausführung und langen Trocknungszeiten erforderlich. Der gegenständliche Nachtrag umfasst die Zulagen zu den in Nachtrag 11 (NV15) beschriebenen, erforderlichen vorbereitenden Maßnahmen an den Bestandswänden zur Ermöglichung der Innendämmung. Diese zusätzlichen Leistungen waren nicht Bestandteil im ursprünglichen Leistungsverzeichnis. Ein Wechsel des Auftragnehmers im Rahmen einer Neuausschreibung kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden gewesen.
- 09.07.2026 In Folge eines Planerwechsels wurde festgestellt, dass wesentliche bauphysikalische Fragestellungen, insbesondere zum Wärme- und Feuchteschutz, nicht ausreichend untersucht waren. Zahlreiche Angaben basieren auf pauschalen Annahmen ohne belastbare Nachweise. Zudem erfolgte, aufgrund eingeschränkten Zugangs, keine ausreichende Bestandsanalyse. Erst im Verlauf der Putzabbrucharbeiten im Bereich der Außenwände zeigte sich, dass deutlich größere Putzstärken (bis zu 8 cm) vorhanden waren. Die Entfernung des gipshaltigen Bestandsputzes führt zu stark unebenen und heterogenen Untergründen. Zur Herstellung planebener, haftfähiger Flächen waren daher umfangreiche und technisch aufwendige Ausgleichsmaßnahmen mit mehrlagiger Ausführung und langen Trocknungszeiten erforderlich. Der gegenständliche Nachtrag umfasst die erforderlichen vorbereitenden Maßnahmen an den Bestandswänden zur Ermöglichung der Innendämmung. Diese zusätzlichen Leistungen waren nicht Bestandteil im ursprünglichen Leistungsverzeichnis. Ein Wechsel des Auftragnehmers im Rahmen einer Neuausschreibung kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden gewesen.
- 08.07.2026 Im Bauverlauf wurden zusätzliche Leistungen für die Montage der Faserbeton-Attikaverkleidung (Bereich Treppenhäuser TH13a und TH14a) erforderlich. Der gegenständliche Nachtrag beinhaltet die Lieferung- und Montage von Kanthölzern im TH13a. Diese zusätzlichen Leistungen waren nicht Bestandteil im ursprünglichen Leistungsverzeichnis. Ein Wechsel des Auftragnehmers im Rahmen einer Neuausschreibung kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden gewesen.
- 29.06.2026 Im Bauverlauf wurden zusätzliche Leistungen für die Herstellung von Akustikpaneelen zwischen den Unterzügen der Rippendecke im 2. Obergeschoß (Süd-Ost-Ecke) erforderlich. Hierdurch wurde eine Verbesserung der Raumakustik in den benannten Bereichen nach bauphysikalischen Anforderung erfüllt. Diese zusätzlichen Leistungen waren nicht Bestandteil im ursprünglichen Leistungsverzeichnis. Ein Wechsel des Auftragnehmers im Rahmen einer Neuausschreibung kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden gewesen.
- 23.06.2026 Aufgrund der Gegebenheiten vor Ort, insbesondere der vorhandenen Querverstrebungen des Dachtragwerks, konnte die ursprünglich geplante Ausführung der Dämmung mit Dämmputz (8 cm) bzw. mit Ausgleichsputz (1,5 cm) und anschließender CaSi-Dämmung (8 cm) nicht wie vorgesehen umgesetzt werden. Zur Erreichung des geforderten Dämmwertes wurde daher alternativ ein Hochleistungsdämmputz (Maxit Ecosphere Hochleistungsdämmputz) in einer Stärke von 6 cm eingesetzt. Die bauphysikalische Eignung dieser Lösung ist nachgewiesen. Durch den Einsatz dieses Systems konnte zudem eine Zeitersparnis von etwa sechs Wochen in der Ausführung erzielt werden. Dadurch ist es möglich, dass die nachfolgenden Gewerke derzeit bereits die Montage im Dachbereich MT durchführen können. Diese zusätzlichen Leistungen waren nicht Bestandteil im ursprünglichen Leistungsverzeichnis. Ein Wechsel des Auftragnehmers im Rahmen einer Neuausschreibung kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden gewesen.
- 22.05.2026 Im Zuge der Ausführung Glasdecke Seitenhalle wurden gegenüber der ursprünglichen Planung zusätzliche Leistungen erforderlich. Die Unterkonstruktion der Glasdecke besteht teilweise aus Stahlbauteilen, die aus brandschutztechnischen Gründen mit Promatplatten verkleidet werden mussten. Diese Promatverkleidungen erforderten im Anschluss zusätzliche Leistungen wie Spachtelarbeiten, Schleifen sowie einen mehrschichtigen Anstrichaufbau, um sowohl die brandschutztechnischen als auch die gestalterischen Anforderungen zu erfüllen. Die nicht brandschutztechnisch verkleideten Stahlträger wurden aus optischen Gründen ebenfalls in das Gestaltungskonzept einbezogen und mussten entsprechend vorbereitet (entfettet, angeschliffen) und lackiert werden. Zusätzlich wurden auch die im Sichtbereich verlaufenden Sprinklerleitungen in die gestalterische Gesamtoptik integriert und daher ebenfalls lackiert. Diese zusätzlichen Leistungen waren nicht Bestandteil im ursprünglichen Leistungsverzeichnis. Ein Wechsel des Auftragnehmers im Rahmen einer Neuausschreibung kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden gewesen.
- 15.04.2026 Im Bauverlauf wurden zusätzliche Leistungen für die geänderte Montage von Akustikpaneelen erforderlich. Die ursprünglich geplante Montage in den Deckenfeldern zwischen den Unterzügen ist aufgrund der dort erforderlichen Befestigung der Haustechnik teilweise nicht möglich geworden. Zur Sicherstellung der geforderten akustischen Absorptionsflächen wurde daher in betroffenen Bereichen auf eine Beplankung der Unterzüge ausgewichen. Eine alternative Anordnung der Akustikelemente an den Wänden wurde geprüft, erfüllt jedoch die akustischen Anforderungen nicht. Die Anpassung der Ausführung ist technisch zwingend erforderlich. Diese zusätzlichen Leistungen waren nicht Bestandteil im ursprünglichen Leistungsverzeichnis. Ein Wechsel des Auftragnehmers im Rahmen einer Neuausschreibung kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden gewesen.
- 23.02.2026 Im Bauverlauf wurden zusätzliche Leistungen erforderlich nachdem sich herusstellt, dass der vorhandene Putz großflächig nicht tragfähig ist und die Putzstärken deutlich über den ausgeschriebenen 3 cm Materialstärke liegen. Diese zusätzlichen Leistungen waren nicht Bestandteil im ursprünglichen Leistungsverzeichnis. Ein Wechsel des Auftragnehmers im Rahmen einer Neuausschreibung kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden gewesen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.167 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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