AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 14:04 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/104dd67b-2f94-4e42-a0da-a4d687adbe4d/

Koordinierung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes gemäß Baustellenverordnung sowie des Abfallmanagements für die Baumaßnahme Grundinstandsetzung (GI) der Doppelschleuse Kachlet

Notice-ID: 104dd67b-2f94-4e42-a0da-a4d687adbe4d · Procedure-ID: 5146390f-d1f4-46c7-8c2e-7b41b7aacf3f

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Stammdaten

Auftraggeber
Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg, Magdeburg
Veröffentlicht
12.12.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71317200 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Staustufe Kachlet, bestehend aus Wehr, Wasserkraftwerk und Doppelschleuse, wurde in den Jahren 1922 bis 1927 errichtet und liegt bei Donau-km 2230 (BWaStr-Nr. 04) in der Ortslage Passau. Die seit 1928 in Betrieb stehenden Anlagen wurden seitdem mehrfach umgebaut und instandgesetzt. Es ist erforderlich in den nächsten Jahren eine Grundinstandsetzung (GI) der Doppelschleuse Kachlet durchzuführen. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind die Leistungen der Koordination des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes und Abfallmanagements der Baumaßnahme zu vergeben.

Vertragslaufzeit

Periode
14 Jahre

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).