AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Uni-HD.2024.1316_Hochauflösende_räumliche_Transkriptom_Plattform_Med.Fak.MA.
Stammdaten
- Auftraggeber
- Universität Heidelberg Seminarstr. 2 69117 Heidelberg Körperschaft des öffentlichen Rechts auf Landesebene, Heidelberg
- Veröffentlicht
- 25.10.2024
- Notice-Typ
- dir-awa-pre
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- CPV-Code
- 38000000 — Labor-, optische und Präzisionsgeräte
- Branche
- Gesundheitswesen & Medizintechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Beschafft werden soll eine eine hochauflösende räumliche Transkriptom-Plattform (Multiplex-RNA-in-situ-Visualisierungsplattform) für die biomedizinische Forschung. Die Plattform soll eine sehr hohe räumliche Auflösung großer Gewebeflächen und eine breite Sondenabdeckung gewährleisten (hohe subzelluläre Auflösung, breites Panel an RNA-Sonden, auch zur Detektion von viraler/bakterieller und nicht-kodierender RNA sowie zur Detektion von SNV-Fragmenten, Isoformen und Translokationen). Zudem soll diese Plattform eine unkomplizierte Probenvorbereitung mit kurzen Prozesszeiten und eine Anwendbarkeit auf vielen unterschiedlichen Gewebearten ermöglichen (fixiertes und unfixiertes humanes und Nagetiergewebe). Die Möglichkeit einer zusätzlichen Gewebefärbung mittels histochemischer und immunhistochemischer Methoden soll möglich sein. Darüber hinaus soll eine hohe Flexibilität bei der Analyse der Output-Daten möglich sein unter Anwendung von diversen Open-Source-Bioinformatik-Software-Tools. Die Beschaffung umfasst auch den Abschluss eines Rahmenvertrages für die Lieferung von Verbrauchsmaterialien und den Abschluss eines Wartungsvertrages.
VEAT — Direktvergabe-Ankündigung
- Veröffentlichung
- 25.10.2024
- Stillhaltefrist (10 Tage)
- läuft bis 04.11.2024 — abgelaufen
- Geplanter Auftragnehmer
- 10x Genomics, Inc.
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.