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Rahmenabrufvertrag über Entwicklungs- und Serviceleistungen IMIS GIS, JavaScript und Geodienste: Erweiterung und Weiterentwicklung / Programmierung sowie Pflege
Bundesamt für Strahlenschutz · Salzgitter · Niedersachsen · Untere Bundesbehörde
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Zur Erfüllung seiner Aufgabe betreibt das Bundesamt für Strahlenschutz das Integrierte Mess- und Informationssystem IMIS (https://www.bfs.de/DE/themen/ion/notfallschutz/bfs/umwelt/imis.html). Zur Überwachung der Umweltradioaktivität und für den radiologischen Notfallschutz liefert es die wesentliche Grundlage zur gegenseitigen Abstimmung beteiligter Institutionen. Insbesondere Werkzeuge zur fachlichen Darstellung entscheidungsrelevanter Inhalte und Komponenten zur Kommunikation mit verschiedenen Teilsystemen zur Datenaufbereitung, -visualisierung, -modellierung etc. bilden die Entscheidungsgrundlage für die Krisenstäbe. In einem radiologischen Notfall wird das IMIS als ein Instrument zur Erfüllung der Aufgaben des Radiologischen Lagezentrums des Bundes (RLZ) eingesetzt. Weiterhin muss ein heterogener Bedarf des IMIS-Nutzerkreises aus Landes- und Bundesbehörden abgedeckt werden. Konkret sind im Rahmen des Rahmenabrufvertrages GIS & JavaScript folgende Aufgabenfelder zu bearbeiten: - Weiterentwicklung des für den Notfallschutz im RLZ eingesetzten IMIS-GIS - Erhöhte Skalierbarkeit aller relavanter Einzelkomponenten / Services - Anwenderspezifische Aufbereitung von Basisdaten - Erweiterung der Darstellungsmöglichkeiten im graphischen und kartographischen Bereich - Integration aktueller Standards zur Bearbeitung, Bereitstellung und Präsentation geographischer Daten ("OGC Feature API", "Vectortiles", interaktive Charts etc.) - Verbesserte Austauschmöglichkeiten graphischer und geographischer Darstellungen (und Basisdaten) zwischen den im Notfallschutz beteiligten Behörden sowie zwischen intern eingesetzten Applikationen (z.B. QGIS) - Anpassung vorhandener Workflows und Formate zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen zur Bereitstellung freier Geodaten des Amtes ("Opendata", "High Value Datasets", "INSPIRE" etc.) - Härtung der eingesetzten Komponenten und Dienste gegen stark erhöhte Zugriffszahlen im Ereignisfall - Erfüllung gesetzlicher Anforderungen einer barrierefr
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Gesucht werden Entwicklungs- und Serviceleistungen für das Integrierte Mess- und Informationssystem (IMIS) des Bundesamtes für Strahlenschutz.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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📅 Laufzeit endet am 31.07.2028
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, dieses vertreten durch das Bundesamt für Strahlenschutz. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle des BfS zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BfS gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BfS dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BfS geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BfS. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten. Hinweis: Das BfS ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Geschätzter Wert 527.400 €1 Veröffentlichung
- Frist 20.06.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 32 Tage nach Fristende
Auftragsvolumen (Rahmen) 421.050 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 33 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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