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Arbeitsmarktintegrative Gesundheitsförderung - 2 Lose
Landkreis Oberhavel · Oranienburg · Brandenburg · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenOranienburg🏆 Grone Bildungszentren Berlin GmbH - gemeinnützig - · Berlin
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Los 2 VergebenGransee🏆 TÜV Rheinland Akademie GmbH · Berlin
- Grone Bildungszentren Berlin GmbH - gemeinnützig - · Berlin
- TÜV Rheinland Akademie GmbH · Berlin
Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, 2 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Leistungsgegenstand ist die Durchführung der Maßnahme "Arbeitsmarktintegrative Gesundheitsförderung" nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III. Die ausgeschriebene Maßnahme richtet sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte ab 18 Jahren, die unter Minderungen der Leistungsfähigkeit sowie gesundheitlichen Beeinträchtigungen psychischer und/oder physischer Natur leiden, welche bereits gutachterlich belegt wurden oder deren Begutachtung erfolgen soll.
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📅 Laufzeit endet am 30.11.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Chancengleichheit
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Bewertung des eingereichten Konzeptes 70 %Qualität
Der Bieter legt in seinem Konzept detailliert dar, wie er die aufgeführten Inhalte umsetzt und die geforderten Ziele erreichen wird. Die eingereichten Angebote müssen zunächst die formalen Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllen, um in die weitere Wertung zu gelangen. Hier wird das wirtschaftlichste Angebot, welches den Zuschlag erhält, im Wege der Best-Angebots-Quotienten-Methode ermittelt. Das Verhältnis der Gewichtung zwischen Leistung und Preis wird mit 70 (Wertigkeitsfaktor für die Leistung WF(Leistung)) und 30 (Wertigkeitsfaktor für den Preis WF(Preis)) festgelegt. Die Prüfung und Bewertung gestaltet sich im Einzelnen wie folgt: 1. Zur Ermittlung des Leistungswertes des jeweiligen Angebotes L(Angebot) wird zunächst für jedes Los der Konzeptinhalt anhand einer Bewertungsmatrix (siehe Teil C) bewertet. Die Bewertungsmatrix besteht aus einzelnen Wertungsbereichen und -kriterien mit unterschiedlichen Gewichtungen. Die Angebote werden zunächst hinsichtlich des Konzeptinhalts nach den in der Bewertungsmatrix benannten Wertungsbereichen und -kriterien jeweils mit sogenannten Wertungspunkten - 0 bis 10 Punkte - durch fünf Prüfer des Auftraggebers beurteilt. Diese prüfen und bewerten jedes Angebot unabhängig voneinander. Sie vergeben für jedes Angebot ihre Punkte pro Wertungskriterium. Daraus wird für jedes Angebot und jede Bewertung der Punktemittelwert des Wertungskriteriums errechnet. Dieser wird bis auf 2 Nachkommastellen berechnet. Die so ermittelten Punkte werden mit dem in der Bewertungsmatrix angegebenen jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert. Daraus ergibt sich pro Wertungskriterium der jeweiligen Wertungsbereiche die gewichtete Punktzahl. Diese gewichteten Punktzahlen werden addiert und ergeben im Ergebnis den Leistungswert (L(Angebot)). Unter folgenden Umständen gelangt das Angebot nicht in die weitere Wertung: (1) bei einer Bewertung mit 0,00 bis 3,00 Punkten des Wertungskriteriums "Auftragsverständnis" im Wertungsbereich "Übergreifende Strategie" (2) und bei einer Bewertung mit 0,00 bis 3,00 Punkten von mindestens zwei Wertungskriterien im Wertungsbereich "Darstellung der Umsetzungskonzeption". Im Anschluss an die Konzeptbewertung erfolgt die Prüfung der Angemessenheit der Preise. Erscheint der Preis eines Angebots im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig oder ungewöhnlich hoch, verlangt der Auftraggeber vom Bieter Aufklärung. Zur Prüfung und Feststellung der Angemessenheit des Angebotspreises wird das Passwort für die Urkalkulation vom Bieter angefordert, um anhand der geöffneten Urkalkulation des Bieters und der Kalkulation des Auftraggebers zu prüfen, inwieweit der ungewöhnlich niedrige oder ungewöhnlich hohe Preis angemessen ist, um die vorgegebene Leistung sachgerecht zu erbringen. Das Angebot verbleibt nicht in der weiteren Wertung, falls festgestellt wird, dass die Leistung mit dem angebotenen Preis nicht sachgerecht erbracht werden kann. 2. Für jedes einzelne Angebot wird die Kennzahl Z(Angebot) ermittelt, indem der jeweils ermittelte Leistungswert des Angebots L(Angebot), der ermittelte Leistungswert des besten Angebots L(Bestes Angebot), der niedrigste noch vorhandene Angebotspreis P(Niedrigstes Angebot) und der Preis des Angebots P(Angebot) in die Formel, Seite 8 Teil A der Bewerbungsbedingungen, nach der Best-Angebots-Quotienten-Methode eingesetzt werden. Maßgeblicher Preis ist der rechnerisch geprüfte Brutto-Gesamtpreis für den pro Los im Maßnahmezeitraum 01.04.2026 - 30.11.2027. Das Angebot, welches die höchste Kennzahl Z(Angebot) erreicht, stellt das wirtschaftlichste Angebot dar und erhält den Zuschlag. Im Fall gleicher Kennzahlen erhält das Angebot mit dem höheren Leistungswert den Zuschlag.
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Angebotspreis 30 %Preis
Der Angebotspreis je Los ist als Gesamtangebotspreis (brutto) das Produkt aus allen Teilnehmerplätzen über die gesamten Maßnahmemonate einschließlich der ggf. zu zahlenden Umsatzsteuer unabhängig von Durchgängen, Verweildauer etc. und dem Preis pro Teilnehmerplatz. Der vom Bieter angegebene Angebotspreis wird bei der Ermittlung der Wertungskennzahl herangezogen. Im Angebotspreis sind alle mit der Durchführung der Maßnahme in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Aufwendungen des Auftragnehmers zu berücksichtigen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird. Darüber hinaus gehende Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach deren Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 93 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) Grone Bildungszentren Berlin GmbH - gemeinnützig - · TÜV Rheinland Akademie GmbHZuschlagswert 653.212 €1 Veröffentlichung
- 18.02.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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