AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/107945bb-d98f-43b8-93f2-4701f8422292) · Abgerufen am 04.10.2026 15:58 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/107945bb-d98f-43b8-93f2-4701f8422292/

Laufende Unterhaltsreinigung, optionale Sonder- und Grundreinigung auf Abruf sowie Glasreinigung

Notice-ID: 107945bb-d98f-43b8-93f2-4701f8422292 · Procedure-ID: c86e08ab-fbed-45f7-bff9-75aa8a11e937

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Wesel, Wesel
Veröffentlicht
19.03.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Zuschlagswert
8.978.495 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Rahmenvereinbarung
Ja

Beschreibung

Gebäudereinigung: Lose 1-5 - laufende Unterhaltsreinigung - Sonderreinigung auf Abruf - Grundreinigung auf Abruf; Lose 6-8 - Glas- und Rahmenreinigung - Sonderglas- und/oder Rahmenreinigung auf Abruf

Lose

8 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").

Vertragslaufzeit

Beginn
16.04.2025
Ende
31.07.2028

Vergabe-Status

Auftragnehmer (4)
Gebäudeservice Dietrich West KG · gewa Gesellschaft für Gebäudereinigung und Wartung mbH · Putzteufel GmbH & Co. KG · Rudolf Weber Gebäudereinigung und Gebäudedienste GmbH und Co. KG
Vertragsabschluss
17.02.2025
Zuschlagsentscheidung
06.02.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).