AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 00:55 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/108e5ab0-7819-4cf2-bbdc-5c19fa47f0c5/

Freigestellter Schülerverkehr sonderpädagogisches Förderzentrum - Abt-Ulrich-Schule Kaisheim II

Notice-ID: 108e5ab0-7819-4cf2-bbdc-5c19fa47f0c5 · Procedure-ID: 01d84d00-29a9-4c84-9f66-afd76c83746c

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Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Donau-Ries, Donauwörth
Veröffentlicht
26.08.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Einzelvergabe
CPV-Code
60130000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Beförderungsauftrag umfasst die Beförderung von Schülern der Jahrgangsstufen 1 bis 9 der Abt-Ulrich-Schule Kaisheim zum und vom schultäglichen, stundenplanmäßigen Unterricht an allen Schultagen ab dem Schuljahr 2024/2025 (Erster Schultag 10.09.2024). Die Beförderung ist an die Wohnorte der Schüler angepasst. Die Stadt Donauwörth, sowie alle zugehörigen Ortsteile, liegen im Beförderungsgebiet und müssen je nach Bedarf angefahren werden. Wenn in einem Ort/an einer Haltestelle kein Kind zur Abt-Ulrich-Schule Kaisheim befördert werden muss, so wird dieser Ort/diese Haltestelle nicht angefahren. Außerdem variieren die anzufahrenden Haltestellen je nach Unterrichtsende und Wochentag. Die Beförderung ist je nach Linie und Besetzung mit angepassten Fahrzeugen (Kleinbus, 16-Sitzer-Bus, Linienbus) durchzuführen.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren beendet ohne Vergabe: Alle Angebote ausgeschlossen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).