AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Neubau Gemeindehaus Kreuzberg mit Jugendraum - Technische Ausrüstungragwerksplanung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Ortsgemeinde Altenahr, v.d.d. Verbandsgemeinde Altenahr, Altenahr
- Veröffentlicht
- 26.03.2025
- Frist (Submission)
- 25.04.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- Grüne Beschaffung
- Ja
Beschreibung
Das anbietende Planungsbüro hat das Leistungsbild Technische Ausrüstung im Umfang der Grundleistungen aus den Leistungsphasen 1 bis 9 nach HOAI zu erbringen. Ziel ist die Neuerrichtung des Gemeindehauses Kreuzberg mit integriertem Jugendraum auf Grundlage der Objektplanung. Die Leistungsphasen 1 - 4 gem. HOAI (Stufe 1), sowie Leistungsphasen 5 - 9 gem. HOAI (Stufe 2) sind in einer stufenweisen Beauftragung zu erbringen. Der AG behält sich das Recht vor, das Projekt nach der Stufe 1 zu beenden, wenn die erforderliche Baugenehmigung für die weiter oben beschriebenen Grundzüge des Projekts nicht erwirkt werden kann. Der Neubau wird im Rahmen der Verwaltungsvorschrift Wiederaufbau (kurz VVWiederaufbau) gefördert. Dies erfordert die Einhaltung bestimmter Regularien und eine sehr sorgfältige Dokumentation in Bezug auf die Verwendung der Fördermittel. Hieraus resultieren über die Grundleistungen des Leistungsbilds Objektplanung hinausgehende Besondere Leistungen, die unter 2.3 der Leistungsbeschreibung näher beschrieben werden. Einzelheiiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 25.04.2025
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Mainz
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.