AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 02.05.2026 08:55 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/10d91c83-5bda-4212-90e4-79cdc4e4f218/

036 – Kreisklinik Ebersberg – Neubau Zentrale Notaufnahme mit Aufstockung für KPS, MVZ und Klinikverwaltung, Gewerk 1026.001 Baustelleneinrichtung

Notice-ID: 10d91c83-5bda-4212-90e4-79cdc4e4f218 · Procedure-ID: c8640425-1596-437c-9d6b-4407d08efb75

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Stammdaten

Auftraggeber
Kreisklinik Ebersberg gGmbH, Ebersberg
Veröffentlicht
02.09.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45113000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
177.614 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Kreisklinik Ebersberg beabsichtigt den Klinikkomplex um einen Erwei-terungsbau zu ergänzen. Zum Leistungsbeginn ist der Abbruch des Be-standsgebäude bereits erfolgt. Die Baustelleneinrichtung, der Bauwasser- und Baustromanschluss, sowie die Verkehrssicherung soll über den kom-pletten Zeitraum der Baustelle erfolgen. Sanitärcontainer vorhalten, unterhalten: 130 StWo Holzbauzaun, h=2,0m: 200 m Verkehrseinrichtungen vorhalten, tägl. Kontrolle: 30 StMt H07RN-F 4G240, CU-Zahl 9216: 220 m Miete Baustrom-Endverteilerkasten 44kVA: 175 Mt

Vertragslaufzeit

Beginn
30.06.2025
Ende
22.12.2027

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
17.06.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern der Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).