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Rahmenvertrag kulturweit Seminarort 2026-2029
Deutsche UNESCO-Kommission e. V. · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Nachgeordnete Behörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenRahmenvertrag kulturweit Seminarort 2026-2029Rahmen 1.750.000 €🏆 EJB Werbellinsee GmbH · Joachimsthal
- EJB Werbellinsee GmbH · Joachimsthal
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: EJB Werbellinsee GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist ein geeigneter Seminar-/Veranstaltungsort zur Durchführung der kulturweit-Vorbereitungs- und Nachbereitungsseminare (Outgoing), der In-coming-Vorbereitungsseminare sowie ggf. einer Alumni-Veranstaltung pro Jahr. Kulturweit ist das internationale Bildungsprogramm der Deutschen UNESCO-Kommission e.V. (DUK). DUK. Seit 2009 können junge Menschen aus Deutschland mit dem kulturweit-Freiwilligendienst ein Freiwilliges Soziales Jahr im internationalen Netzwerk der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik leisten. Seit 2015 bietet kulturweit-Incoming Menschen aus dem Ausland die Möglichkeit, die Arbeit von Bildungs- und Kultureinrichtungen in Deutschland kennenzulernen. Bis heute haben fast 6.000 Menschen an den kulturweit-Programmen teilgenommen. Es wird ein gemeinsamer Seminar-/Veranstaltungsort für sämtliche Seminare/Veranstaltungen gesucht. Aufgrund von logistischen Anforderungen und personellen Ressourcen sollen die Seminare und Veranstaltungen am selben Ort stattfinden. Eine Aufteilung auf verschiedene Seminar-/Veranstaltungsorte ist aus organisatorischen, personellen und verwaltungstechni-schen Gründen nicht möglich. Die zu erbringenden Leistungen umfassen die Unterbringung und Vollverpflegung aller Teil-nehmer*innen, des (pädagogischen und organisatorischen) Personals, von Mitarbeitenden von kulturweit sowie von Partnerorganisationen, die Bereitstellung von ausreichenden Arbeits-, Aufenthalts- und Seminarräumen (ggf. mit Seminarausstattung und -technik) und entspre-chende Rahmenbedingungen für ein möglichst vielseitiges Freizeitangebot. Der Seminar-/Veranstaltungsort darf höchstens 70 km vom Berliner Hauptbahnhof entfernt liegen und die Fahrzeit mit dem öffentlichen Personennahverkehr vom Berliner Hauptbahnhof zum Seminar-/Veranstaltungsort darf höchstens 2 Stunden betragen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre. Sie beginnt am 01.01.2026 und endet spätestens am 31.12.2029. Das Höchstabrufvolumen aus der Rahm
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Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Zur Klarstellung wurde unter Ziffer 2.1.1 der Bekanntmachung ergänzend folgender zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv) aufgenommen: 55100000 Dienstleistungen von Hotels
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Insgesamt können bei der Bewertung des Preises maximal 50 Punkte erzielt werden .
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Qualität nach Wichtigkeit
Insgesamt können in der Leistungsbewertung 50 Punkte erreicht werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer die Auftraggeberin über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Auftraggeberin; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 17 Tage nach Fristende
Auftragnehmer EJB Werbellinsee GmbHAuftragsvolumen (Rahmen) 1.750.000 €1 Veröffentlichung
- 24.11.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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