AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/11162376-a01c-4bac-bd12-35e6bcb63dc6) · Abgerufen am 07.09.2026 14:12 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/11162376-a01c-4bac-bd12-35e6bcb63dc6/

Tischlerarbeiten

Notice-ID: 11162376-a01c-4bac-bd12-35e6bcb63dc6 · Procedure-ID: 49f97821-dc0c-4b3a-81a4-b792ac31282b

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Stammdaten

Auftraggeber
Landeshauptstadt Hannover - Fachbereich Gebäudemanagement, Hannover
Veröffentlicht
27.08.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45421100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
52.099 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Ausführung der Türelemente T30 RS (vershiedene Maße) ca. (0,985 bis 1,19) x (1,95 bis 2,05) m M:10 St; Ausführung der Türelemente T90 RS ca. 1,01 x 2,01 m Menge: 2 St; Ausführung der Türelemente DS Eck-und Leibungszarge ca. (1,01-1,135) x (2,01-2,50) m M:4 St; Ausführung der Türelemente D Stahlumfassung-Leibungszarge ca.(0,885-1,135) x (2,01-2,50) m M: 15 St; Türelement 0,76 x 2.01 m mit Stahlumfassungs ausführen; Türen schließ-und gangbar machen M: 3 psch; Zulage Panikschloß ausführen M: 2 St; Liefern und fachgerechtes Befestigen des Bodentürpuffers M: 28 St

Vertragslaufzeit

Beginn
18.03.2027
Ende
28.05.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Krüger & Schröder GmbH + Co.KG
Vertragsabschluss
12.08.2026
Zuschlagsentscheidung
12.08.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nieders. beim Nieders. Ministerium f. Wirtschaft, Verkehr u. Bauen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).