Der Landkreis Heilbronn beabsichtigt als zuständige Behörde iSd Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdiente (VO 1370/2007) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste in seinem Zuständigkeitsbereich zu erteilen.
Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige öffentliche Personenverkehrsdienste des Linienbündels „Sulmtal und Löwensteiner Berge“:
- 631 Binswangen – Erlenbach - Heilbronn
- 632 Weinsberg – Ellhofen -Lehrensteinsfeld
- 633 Weinsberg - Klinikum Am Weissenhof - Gellmersbach - Eberstadt - Hölzern
- 634 Weinsberg - Grantschen - Wimmental – Dimbach
- 635 (Mainhardt-) Wüstenrot - Löwenstein - Willsbach
- 636 Rundverkehr Willsbach - Weiler/Eichelberg - Willsbach
- 637 Willsbach - Affaltrach - Breitenauer See/Eschenau - Affaltrach - Willsbach
- 638 Weinsberg – Eberstadt - Neuenstadt / Schwabbach
- 639 Oberheimbach - Neuhütten - Wüstenrot - Neulautern
- 692 Weinsberg - Klinikum Am Weissenhof - Erlenbach - Binswangen - Neckarsulm ZOB/Ballei
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Der Leistungsumfang beträgt ca. 1.132.627 Nutzkilometer Das ergänzende Dokument enthält eine detaillierte Übersicht mit der Nennung der jeweiligen Bedienungsstrecken. Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der
Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr im Sinne von §§ 42, 43 PBefG und flexible Bedienformen im Sinne von § 44 PBefG). Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan des Landkreises (NVP) in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z.B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und auf Beförderung