Denkmalgerechte Sanierung des Domeierhauses in Hameln - Generalplanung
Gemeinnützige Gesellschaft zum Erhalt der historischen Altstadt von Hameln gGmbH · Hameln · Niedersachsen
Beschreibung
Die gemeinnützige Gesellschaft zum Erhalt der Altstadt von Hameln gGmbH beabsichtigt die umfassende, denkmalgerechte Sanierung des Domeierhauses, eines ortsbildprägenden, unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes in der Altstadt von Hameln. Das Vorhaben wird mit öffentlichen Fördermitteln unterstützt, insbesondere aus Programmen der Städtebauförderung und Denkmalpflege. Dazu sind die folgenden Generalplanungsleistungen zu erbringen: - Objektplanung Gebäude/Innenraum gem. § 34 HOAI, LPH 1-9 - Fachplanung Tragwerksplanung § 51 HPAI, LPH 1-6 - Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung AG 1-8 § 55 HOAI, LPH 1-9 - Fachplanung Bauphysik gem. Anlage 1.2.2 HOAI (Wärmeschutz- und Energiebilanzierung, Bauakustik und Raumakustik), LPH 1-9, sowie besondere Leistungen gem. HOAI
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gesucht wird eine Generalplanungsleistung für die denkmalgerechte Sanierung des Domeierhauses in Hameln.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Für die Vergabe der auftragsgegenständlichen Planungsleistungen wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. In der ersten Stufe des Verfahrens, dem Teilnahmewettbewerb, bekunden die Bewerber ihr Interesse und weisen ihre Eignung nach. Die mit der Bekanntmachung festgelegten Eignungsvoraussetzungen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sowie die Zuverlässigkeit werden anhand der dazu geforderten Nachweise durch den Auftraggeber geprüft. Per Auswahlverfahren wird eine begrenzte Anzahl Bewerber ermittelt und zur zweiten Stufe des Verfahrens, der Verhandlungsstufe, zugelassen. Die nichtberücksichtigten Bewerber werden über die Gründe der Ablehnung ihrer Bewerbung informiert. Die ausgewählten Bewerber -nun Bieter genannt- werden im weiteren Verfahren zur Abgabe eines verbindlichen Erstangebotes aufgefordert. Weiterhin werden sie aufgefordert, ihr Angebot dem Auftraggeber im Rahmen einer Präsentation vorzustellen. Der Auftraggeber stellt ein Bewertungsgremium zusammen, welches die eingereichten Angebote und Präsentationen auf Grundlage der mit der Bekanntmachung mitgeteilten Zuschlagskriterien bewertet. Anschließend werden die Bieter zur Abgabe eines finalen Angebotes aufgefordert. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, den Zuschlag bereits auf die Erstangebote zu erteilen und auf Verhandlungen sowie die finale Angebotsabgabe zu verzichten. Der Auftraggeber wird dem Bieter, dessen Angebot als wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.“
3–8 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Preiseinschätzung
Basierend auf 464 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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