AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Technische Begleitung, Betreuung und Durchführung von Veranstaltungen bzw. Konferenzen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Stuttgart
- Veröffentlicht
- 04.10.2026
- Frist (Submission)
- 03.11.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 79952000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- Kultur & Veranstaltungen
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Los 1 umfasst die technische Betreuung unterschiedlicher Präsenz-, Online- und Hybridveranstaltungen des Ministeriums für einen Zeitraum von vier Jahren (2027 - 2030). Die Leistungen umfassen insbesondere die technische Beratung und Planung, Bereitstellung und Bedienung der erforderlichen Veranstaltungs-, Konferenz- und Streamingtechnik, Transport sowie Auf und Abbau und die technische Betreuung durch qualifiziertes Fachpersonal. Für Los 1 und Los 2 soll jeweils ein separater EVB-IT-Rahmenvertrag abgeschlossen werden. — Los 2 die technische Begleitung der Verkehrsministerkonferenzen (VMK) und der Gemeinsamen Konferenzen der Verkehrs- und Straßenbauabteilungsleitungen der Länder (GKVS) für einen Zeitraum von zwei Jahren (2027 und 2028). Die Leistungen umfassen insbesondere die technische Beratung und Planung, Bereitstellung und Bedienung der erforderlichen Veranstaltungs-, Konferenz- und Streamingtechnik, Transport sowie Auf und Abbau und die technische Betreuung durch qualifiziertes Fachpersonal. Für Los 1 und Los 2 soll jeweils ein separater EVB-IT-Rahmenvertrag abgeschlossen werden.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2027
- Ende
- 31.12.2030
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 58 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 03.11.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.