AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
2024-0549 Zukunftsgarten Duisburg IGA 2027- "RheinPark und Anbindung" - Leistungen für Baulogistik (AHO Heft 25)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg, IGA 2027, Duisburg
- Veröffentlicht
- 24.09.2024
- Frist (Submission)
- 25.10.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Stadt Duisburg repräsentiert mit dem Zukunftsgarten "RheinPark und Anbindung" einen der drei zent-ralen Hauptstandorte der Internationalen Gartenausstellung 2027 (IGA) und wird, in der Verbindung von Stadtentwicklung und grüner Infrastruktur, die Leitfrage "Wie wollen wir morgen leben?" beispielgebend, innovativ und ganz konkret beantworten: urban! Ausgangspunkt des Zukunftsgartens ist der RheinPark im Stadtteil Hochfeld, der auf ca. 33 ha Grün- und Freiflächen ein facettenreiches Freizeitangebot mit direkter Rheinnähe bietet. Der südliche Bereich des Zukunftsgartens ist durch den ehemaligen Industriehafen (Kultushafen) geprägt und soll im Rahmen der IGA 2027 zu einem erlebnisreichen Ort am Wasser umgebaut werden. Ziel ist es, die vorhandenen Grünstrukturen im Stadtraum aufzuwerten, zu ergänzen und somit den Anteil von Grün- und Freiräumen im Stadtteil, vor allem auf Basis der Nachhaltigkeit, zukunftsfähig zu steigern. Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung sind die Leistungen für Baulogistik gemäß AHO Heft 25 für die baulich-investiven Maßnahmen im Zukunftsgarten "RheinPark und Anbindung". Eine detailliertere Beschreibung befindet sich in den Vergabeunterlagen.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 36 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 97 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 25.10.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.