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Nicht offener einphasiger hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb "Neubau Grundschule & Zweifach-Sporthalle" in Issum Sevelen nach RPW 2013 im Rahmen der VgV
Gemeinde Issum, Der Bürgermeister · issum · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
Angebote bis 23.10.2026, 12:00 Uhr (noch 18 Tage)
Beschreibung
Die Gemeinde Issum beabsichtigt im Ortsteil Sevelen den Neubau einer dreizügigen Grundschule mit einer Zweifach-Sporthalle, Stellplätzen und Freianlagen. Die Sporthalle soll sowohl dem Schulbetrieb als auch der Nutzung durch örtliche Vereine dienen. Die Freianlagen sollen naturnah gestaltet werden und ein vielfältiges Angebot an Spiel-, Sport-, und Aufenthaltsmöglichkeiten umfassen. Ziel ist es, attraktive Außenräume mit hoher Aufenthaltsqualität zu schaffen, die Erholung ermöglichen und das soziale Miteinander fördern. Das Plangebiet umfasst eine etwa zwei Hektar große Fläche nördlich der Hoerstgener Straße und östlich der Straße Koetherdyk. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Die Planung umfasst für das Schulgebäude eine NUF von ca. 3.360 qm und für die Zweifach-Sporthalle ca. 1.750 qm. Das zur Verfügung stehende Grundstück hat eine Gesamtfläche von ca. 2 ha. Erwartet wird ein flächensparender und wirtschaftlicher Umgang mit dem Grundstück. Die Freianlagenplanung umfasst sämtliche zur Umsetzung des Entwurfes erforderlichen Außenanlagen, insbesondere Schulhof-, Spiel-, Sport- und Aufenthaltsflächen, Stellplatzanlagen, Erschließungsflächen sowie Pflanz- und Begrünungsmaßnahmen. Ein Bebauungsplan existiert für die Fläche bislang nicht, die planungsrechtliche Absicherung für das Vorhaben wird jedoch aktuell bearbeitet. Zudem wird neben der Aufstellung des Bebauungsplanes auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Regionalplanes angestrebt. _______________________________________________________Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 15 teilnehmenden Teams nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren (gem. § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV) vorgesehen, zudem die aus dem Wettbewerb hervorgegangenen Preisträger*innen aufgefordert werden. Eine Teilnahme am Wettbewerb ist in folgenden Konstellationen möglich: A) Architekt*innen in zwingender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen oder B) Innenarchitekten*innen (mit un
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Änderungen am Verfahren
2 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
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✏️ Änderung
8.1 ORG-0001: E-Mail: 1572-Issum@post-welters.de Telefon: +49 231477348-60
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✏️ Änderung
Korrektur durch den Auftraggeber
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Es handelt sich um einen Realisierungswettbewerb für den Neubau einer Grundschule und einer Zweifach-Sporthalle mit Freianlagen in Issum Sevelen.
- Die Teilnahme ist nur in zwingenden Arbeitsgemeinschaften von Architekten und/oder Innenarchitekten mit Landschaftsarchitekten möglich.
- Das Verfahren ist ein nicht offener einphasiger Wettbewerb nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren nach VgV.
- Die Planung umfasst ca. 3.360 qm für das Schulgebäude und ca. 1.750 qm für die Sporthalle auf einem ca. 2 ha großen Grundstück.
Die Gemeinde Issum sucht im Rahmen eines nicht offenen, einphasigen Realisierungswettbewerbs nach Entwürfen für den Neubau einer Grundschule und einer Zweifach-Sporthalle mit Freianlagen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 15 teilnehmenden Teams nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren (gem. § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV) vorgesehen, zudem die aus dem Wettbewerb hervorgegangenen Preisträger*innen aufgefordert werden. Eine Teilnahme am Wettbewerb ist in folgenden Konstellationen möglich: A) Architekt*innen in zwingender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen oder B) Innenarchitekten*innen (mit uneingeschränkter Bauvorlageberechtigung) (gem. § 67 BauO NRW 2018) in zwingender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen C) Innenarchitekten*innen ohne uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung (gem. § 67 BauO NRW 2018) in zwingender Zusammenarbeit mit Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen.“
Mindestens 15 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Wettbewerbsergebnis 50 %Qualität
Die Preisträger erhalten folgende Bepunktung: 1. Preis: 150 Punkte; 2. Preis: 100 Punkte; 3. Preis: 50 Punkte. Wenn mehr Preise vergeben werden, erhält der/die Preisträger*in jeweils 0 Punkte für dieses Kriterium.
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Fachliche Qualifikation 10 %Qualität
siehe oben
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Baukostenprognose 10 %Kosten
siehe oben
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Honorarforderung 10 %Preis
siehe oben
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 18 Tage
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 23.10.2026 8.1 ORG-0001: E-Mail: 1572-Issum@post-welters.de Telefon: +49 231477348-60 · in oev + TED EU aktuell
- Frist 23.10.2026 Korrektur durch den Auftraggeber · in oev + TED EU
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 16.222 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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