AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YDFY1QKSA3BK/documents) · Abgerufen am 26.08.2026 11:26 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/112aa45d-0bcb-47da-a6c5-27c89009f79f/

Studierendenmarketing: Konzeption & Kampagnen

Notice-ID: 112aa45d-0bcb-47da-a6c5-27c89009f79f · Procedure-ID: 11470144-d63b-4141-937b-b1cc6d8d7852

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Stammdaten

Auftraggeber
Philipps-Universität Marburg, Marburg
Veröffentlicht
12.07.2024
Frist (Submission)
16.08.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
79341400 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Philipps-Universität Marburg sucht im Rahmen des Studierendenmarketings eine Partner-Agentur, die auf Basis eines bisher erarbeiteten Konzepts und auf Basis von Learnings bereits durchgeführter Werbekampagnen das Studierendenmarketing der Uni Marburg strategisch weiterentwickelt und mit innovativen und wirksamen Kampagnen in den nächsten vier Jahren auf eine neue Ebene hebt.

Vertragslaufzeit

Periode
72 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 5× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
167 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).