AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 05:13 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/11494541-b11a-4120-8bcf-41d1b14c5fd8/

Lieferung von Teilausbauten in beigestellten Fahrzeugen zu Notarzteinsatzfahrzeugen (eNEF/NEF) und Einsatzleitwagen (eELW) für die Feuerwehr Hamburg

Notice-ID: 11494541-b11a-4120-8bcf-41d1b14c5fd8 · Procedure-ID: bb225bd7-1f66-4d45-acf5-1d9286ddc34e

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Stammdaten

Auftraggeber
Behörde für Inneres und Sport -Polizei-, Hamburg
Veröffentlicht
22.05.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Zuschlagswert
83.071 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch das Beschaffungs- und Vergabecenter der Behörde für Inneres und Sport (organisatorisch angebunden bei der Polizei Hamburg), beabsichtigt im Auftrag der Feuerwehr den Abschluss eines Vertrages über den Ausbau von drei beigestellten Fahrzeugen des Typs Mercedes-Benz eVito/Vito zu zwei Notarzteinsatzfahrzeugen (eNEF/NEF) und einem Einsatzleitwagen (eELW) für den Einsatz- und Rettungsdienst der Feuerwehr Hamburg. Die Auslieferung der Fahrzeuge soll schnellst möglich erfolgen.

Lose

3 Lose.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren beendet ohne Vergabe: Sonstige Gründe
Vertragsabschluss
21.05.2025
Zuschlagsentscheidung
09.05.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Finanzbehörde, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).