AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 22.06.2026 13:46 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/114d7cef-e85a-4f65-9bfa-a970b5b60c97/

Rahmenvertrag für Generalplanerleistungen für Schul- und Bildungsbauten sowie weitere Bauten der Daseinsvorsorge

Notice-ID: 114d7cef-e85a-4f65-9bfa-a970b5b60c97 · Procedure-ID: 74714ecc-ea24-4f9d-94e0-62bebadd5469

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Stammdaten

Auftraggeber
SD Schulbaugesellschaft Duisburg mbH, Duisburg
Veröffentlicht
18.12.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Auftraggeber hat mit 9 Rahmenvertragspartnern einen Rahmenvertrag für Generalplanerleistungen für Schul- und Bildungsbauten sowie weitere Bauten der Daseinsvorsorge in Duisburg mit einer Laufzeit von vier Jahren geschlossen.

Vertragslaufzeit

Periode
4 Jahre

Vergabe-Status

Auftragnehmer (7)
ACMS Architekten GmbH · bertbielefeld&partner architekten PartG mbB · Bietergemeinschaft sehw + Lorber Paul, diese bestehend aus SEHW Architektur GmbH, Lorber Paul Architekten GmbH · C.F. Moller Deutschland GmbH · gernot schulz : architektur GmbH · kister scheithauer gross architekten und stadtplaner GmbH · RKW Architektur + Rhode Kellermann Wawrowsky GmbH
Vertragsabschluss
12.12.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland mit Sitz bei der Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (9)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).