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Generalplanerleistungen für Dachinstandsetzungsarbeiten des Hauptgebäudes Funkhaus Berlin von Deutschlandradio
Norddeutscher Rundfunk · Hamburg · Hamburg · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
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Beschreibung
Das Dach des Hauptgebäudes vom Deutschlandradio Funkhaus Berlin ist aufgrund seines Alters und Schäden instand zu setzen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gegenstand ist die Generalplanerleistung für die Dachinstandsetzung des Hauptgebäudes des Deutschlandradio Funkhaus Berlin.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Die Eignung ist bei einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nicht abweichend geregelt sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Es wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe hingewiesen. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich der Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB sowie zum Mindestlohn gem. Formblatt vorzulegen. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister. Der Auszug darf nicht älter als 6 Monate sein (Stichtag: Einsendeschluss der Teilnahmeanträge).
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): 1- Eigenerklärung über den Jahresumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren 2- Eigenerklärung über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von jeweils mind. 5 Mio. EUR für Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag abzuschließen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Referenz 1 - Es werden drei Referenzen für die Eignung gefordert. Bei allen Referenzen gelten die oben genannten Eignungskriterien. Die höchtens zu erreichende Gesamtpunktzahl pro Referenz beträgt gemäß unten aufgeführter Wertungstabelle 35 Punkte. Somit kann ein Bieter im Teilnahmewettbewerb maximal 105 Punkte erreichen. Bei den möglichen Punkten wurde bereits eine Gewichtung der einzelnen Kriterien hinterlegt.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Referenz 2 - Es werden drei Referenzen für die Eignung gefordert. Bei allen Referenzen gelten die oben genannten Eignungskriterien. Die höchtens zu erreichende Gesamtpunktzahl pro Referenz beträgt gemäß unten aufgeführter Wertungstabelle 35 Punkte. Somit kann ein Bieter im Teilnahmewettbewerb maximal 105 Punkte erreichen. Bei den möglichen Punkten wurde bereits eine Gewichtung der einzelnen Kriterien hinterlegt.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Referenz 3 - Es werden drei Referenzen für die Eignung gefordert. Bei allen Referenzen gelten die oben genannten Eignungskriterien. Die höchtens zu erreichende Gesamtpunktzahl pro Referenz beträgt gemäß unten aufgeführter Wertungstabelle 35 Punkte. Somit kann ein Bieter im Teilnahmewettbewerb maximal 105 Punkte erreichen. Bei den möglichen Punkten wurde bereits eine Gewichtung der einzelnen Kriterien hinterlegt.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Erste Stufe des Vergabeverfahrens ist ein Bewerbungsverfahren (Teilnahmewettbewerb), um Büros auszuwählen, die über vergleichbare Erfahrungen und Kompetenzen verfügen. Auf Grundlage der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sollen 3 max. 5 am besten qualifizierten Bewerber ausgewählt werden. Weisen mehr Bewerber die entsprechenden Qualifikationen nach, entscheidet das Los. Die Bewerbungen müssen folgende Nachweise und Erklärungen enthalten: (1) formale Bedingungen: Bewerbungsbogen vollständig ausgefüllt und gezeichnet sowie die erforderlichen Formblätter (2) Nachweis der Erfahrung durch Vorlage drei vergleichbarer Referenzprojekte gemäß der Anlage "Referenzbogen" (3) durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Geschäftsführer/ Partner, Architekten/Bauingenieure, Technische Ingenieure, Techniker, kaufmännisches Personal, sonstige Mitarbeiter und freie Mitarbeiter in den letzten 3 Geschäftsjahren Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, erfolgt wie folgt: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige und/ oder nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderungen von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können ggf. nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird unter den Bewerbern anhand der drei geforderten Referenzen beurteilt welche maximal fünf Bewerber die Anforderungen der Aufgabenstellung im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders gut erfüllen und eine hohe Qualität der Bearbeitung erkennen lassen und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Weisen mehr als 5 Bewerber die entsprechenden Qualifikationen nach, entscheidet das Los. Kriterien: 1. Übernahme von Generalplanerliestungen bei Sanierungsmaßnahmen 2. Projekte für öffentliche Auftraggeber 3. Sanierungsvorhaben im laufenden Betrieb 4. Erläuterung besondere Anforderungen 5. Baukosten Die Bewertung der Kriterien erfolgt auf der Grundlage, inwiefern die dargelegten Unterlagen und Nachweise die aus der Aufgabenstellung abgeleiteten Erwartungen des Auftraggebers erfüllen können. Die Vergabestelle wird dabei die vom Bewerber festgelegten 3 Projektreferenzen bewerten. Sofern erforderlich, werden bei der Bewertung externe Berater hinzugezogen. Bewertet werden ausschließlich die Angaben in den Referenzbögen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: - § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an, - das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 5.592 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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