AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 11.07.2026 11:13 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/115bcdb3-159f-4a3f-982d-112aeab4d603/

Umbau und Erweiterung der Albert-Schweitzer-Schule: Freianlagenplanung

Notice-ID: 115bcdb3-159f-4a3f-982d-112aeab4d603 · Procedure-ID: ab0f0d0e-4743-4250-95fe-0393f9d86695

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Oelde, Oelde
Veröffentlicht
15.01.2025
Frist (Submission)
18.02.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71222000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Übertragung der Objektplanung der Freianlagen für den Umbau und die Erweiterung der Albert-Schweitzer-Schule. Im Jahr 2022 wurde mit den Planungen für den Umbau der Albert-Schweitzer-Grundschule begonnen. In der vorgeschalteten Phase 0 wurde das pädagogische Konzept erarbeitet und hierfür das Raumprogramm erstellt, welches ein Konzept mit einer offenen Lernlandschaft vorsieht. Auf dieser Grundlage erfolgte in 2024 die Ausschreibung für die Leistungen im Bereich der Objektplanung für Gebäude und Innenräume im Rahmen eines Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerbs. Aus dem implizierten Ideenwettbewerb ging ein Siegerentwurf hervor, der für die weiteren Planungen und Ausschreibungen als Grundlage dient.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).