AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 03:40 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/115eeff4-a24d-42e6-bfd7-b182539d48db/

FKZ 3726 35 302 0 - Erarbeitung von Leitlinien zur Berücksichtigung des CO2-Schattenpreises bei Vergaben mit Schwerpunkt auf den Baubereich

Notice-ID: 115eeff4-a24d-42e6-bfd7-b182539d48db · Procedure-ID: a1cded08-e8e0-42f4-8231-1f5795bac909

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Stammdaten

Auftraggeber
Umweltbundesamt, Referat Z 1.5, Dessau-Roßlau
Veröffentlicht
17.03.2026
Notice-Typ
Änderung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (national)
Rechtsgrundlage
Haushaltsvergabe

Beschreibung

ReFoPlan: „Erarbeitung von Leitlinien zur Berücksichtigung des CO2-Schattenpreises bei Vergaben mit Schwerpunkt auf den Baubereich“ Ziel des Projektes ist die Erarbeitung einer rechtssicheren und möglichst unbürokratischen Schattenpreismethode, mit der die Umweltfolgekosten von Treibhausgasemissionen und anderen Umwelteinwirkungen über die Lebenszyklen von Bauwerken abgebildet werden. Die Methode soll für die Anwendung in Vergabeentscheidungen von Bauleistungen der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft geeignet sein. Grundlage des Projektes ist die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie, die auf Seite 92 „eine praxisnahe Umsetzung“ des Schattenpreises als Maßnahme vorsieht. Gegenstand des Projekts werden eine breite Stakeholderbeteiligung sowie die kritische Prüfung, Fortschreibung und eine vergaberechtliche Bewertung der Methodenbeschreibung sein. Sowohl die Methodenbeschreibung als auch die daraus abzuleitenden Arbeitshilfen sind in einer Stakeholderbeteiligung zu evaluieren und weiterzuentwickeln. Für die Implementierung der erarbeiteten Methodik sind Schulungsunterlagen und Politikempfehlungen zu erstellen.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).