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RV Abschlussprüfer und prüfungsnahe Beratungsleistungen
Gewobag PB Wohnen in Prenzlauer Berg GmbH · Berlin · Berlin · Öffentliches Unternehmen
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Die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin, ist ein kommunales Wohnungsunternehmen des Landes Berlin. Unser Kerngeschäft ist die Vermietung und Entwicklung unseres Immobilienportfolios von derzeit 77.730 eigenen Wohn- und Gewerbeeinheiten (Stand 31.12.24) im Berliner Stadtgebiet. Wir tragen zum Wachstum Berlins bei, indem wir neuen bezahlbaren Wohnraum und lebenswerte Quartiere schaffen. Das gezeichnete Kapital der Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin beträgt zum 31.12.2024 84,5 Mio. EUR und ist voll eingezahlt. Davon hält die Gewobag selbst zwei vinkulierte Namensaktien mit einem Gesamtnennbetrag von 2,8 Mio. EUR (3,3 %). Die übrigen fünf vinkulierten Namensaktien im Gesamtnennwert von 81,7 Mio. EUR (96,7 %) hält das Land Berlin. Die Gewobag steht im unmittelbaren Eigentum und unter der Kontrolle ihres alleinigen Gesellschafters, des Landes Berlin. Zu den Einzelheiten vgl. die Regelungen der Vergabeunterlagen und insb. der Rahmenvereinbarung. Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung sind 1. Prüfung der HGB-Jahresabschlüsse und der Lageberichte der in Anlage 1.1 aufgeführten Gesellschaften 2. Prüfung des HGB-Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes der Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin 3. Erstellung des Erläuterungsteils zum HGB-Konzernabschluss 4. Prüfung des freiwillig erstellten IFRS-Konzernabschlusses einschließlich des durch die Gewobag intern bewerteten Immobilienvermögens nach Maßgabe der Festlegungen dieser Vergabeunterlagen (insb. der Rahmenvereinbarung und der Leistungsbeschreibung). 5. Erweiterte Prüfung gemäß Vorschriften des § 53 HGrG und den hierzu vom IDW veröffentlichten Prüfungsstandard "Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720). 6. Prüfung des Berichts des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) 7. Erstellung des Konzernbezügeberichts und die Prüfung der Einhaltung der Empfehlungen des Berliner Corporate Governanc
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Ausschreibung für Abschlussprüfer und prüfungsnahe Beratungsleistungen für die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle rechtlichen (insbesondere berufsrechtlichen) Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen, • über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, • er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden, • er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der aus-geschriebenen Leistungen entfallen lassen würde, • er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben, • keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist bzw. kein Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt, • er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann, • insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und • er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG vorliegen, • er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffent-liche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buch-staben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit sol-chen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von den Verbotstatbeständen betroffen sein sollte, ist er/sie verpflichtet, mit dem Teilnahmeantrag eine ausführliche Darlegung abzugeben, die es der Gewobag ermöglicht, über den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zu entscheiden. • er den Nachweis einer bestehenden Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages (Einzelauftrag) mit einer Deckungssumme von mind. EUR 5 Mio. je Prüfungsauftrag erbringen und den Versicherungsschutz mit mindestens den genannten Merkmalen über die gesamte Laufzeit dieses Vertrags (Einzelauftrags) vorhalten wird, • er/sie Daten im Zusammenhang mit der für die Gewobag zu erbringenden Leistungen ausschließlich an einem Serverstandort in der EU speichern werden sowie • er/sie sich bereits jetzt verpflichtet, im Auftragsfall ausschließlich Mitglieder im Prüfungsteam einzusetzen, die neben einer mehrjährigen Erfahrung bei der Prüfung von kommunalen Immobilienunternehmen auch Prüfungserfahrungen bezüglich SAP HANA und der speziellen wohnungswirtschaftlichen Module haben. Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/ den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen über-prüfen zu können. Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch die Gewobag nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der Gewobag geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfah-rung der Unternehmen überprüft. Pro Bewerber/pro Bewerbergemeinschaft werden maximal fünf Referenzleistungen ge-wertet. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Referenzleistung zusammenzufügen. Aus Sicht der Gewobag sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorge-gebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend. Der Bewerber erklärt sich mit Benennung der Referenz damit einverstanden, dass die Gewo-bag Erkundigungen über dieses Projekt bei dem Referenzauftraggeber einholt. Die Gewobag ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet und muss – trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des Referenz-Auftraggebers – in der Lage sein, die Wer-tungsfähigkeit und insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können. Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine vergleichbare Leistung nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies mit dem Teilnahme-antrag begründen. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die vergleichba-re Leistung nicht gewertet. Die Prüffähigkeit können Bieter bspw. durch folgende Maßnahmen herstellen: • Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend) • Möglichst aussagekräftige Umschreibung Tätigkeit Referenzgeber (z.B. „Wohnungs-wirtschaft“) Die Gewobag wird anhand der mitgeteilten Informationen über die Wertung der Referenzen entscheiden und ggfs. Informationen nachfordern bzw. aufklären. Für jede wertungsfähige Referenz können 20 Punkte (zusätzliche Spezifika) erreicht werden. Eine Referenzleistung ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie (kumulativ) die fol-genden Mindestbedingungen erfüllt: • Leistungen der Abschlussprüfung nach HGB • Abschlussprüfung in der Wohnungswirtschaft • Bilanzsumme (HGB) geprüftes Unternehmen/Konzern mindestens EUR 300 Mio. • Abschluss der Leistung nicht vor 2022 Zusätzliche Spezifika: - Abschlussprüfung in der kommunalen Wohnungswirtschaft (5 Punkte) - Jahresabschluss Aktiengesellschaft (2 Punkte) - Konzernabschluss (4 Punkte) - Bilanzsumme geprüftes Unternehmen 400 Mio. (2 500 Mio. (3 700 Mio. (4 1,0 Mrd. (5 Punkte) - Anzahl der in diesem Projekt geprüften Unternehmen > 5 Gesellschaften (1 Punkte) > 10 Gesellschaften (2 Punkte) > 15 Gesellschaften (3 Punkte) > 20 Gesellschaften (4 Punkte)
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Anzahl Führungskräfte (Jahresdurchschnitt)
Die maximale Punktzahl (10 Punkte) für die jahresdurchschnittliche Anzahl für vergleichbare Leistungen (Jahresabschlussprüfung nach HGB/IFRS - vgl. Ziffer II.2.4) der Bekanntma-chung) eingesetzter Wirtschaftsprüfer (Ziffer 4.3.1) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre wird ab 15 Wirtschaftsprüfern erreicht. O Punkte werden bei einer Anzahl von durchschnittlich weniger als 5 Wirtschaftsprüfern innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre vergeben. Die Bewertungen für die zwischen den vorgenannten Werten liegenden Angaben werden interpoliert.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
- Verschwiegenheits-/Geheimhaltungserklärung gefordert
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 17.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 415 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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