AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 23.05.2026 03:52 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1168db3e-b5a2-4f71-a80d-a56e9953248e/

Berthold-Beitz-Boulevard: 3.BA - Bauüberwachung und Planungsleistung bergbauliche Sicherungsarbeiten

Notice-ID: 1168db3e-b5a2-4f71-a80d-a56e9953248e · Procedure-ID: bc7520dc-1ec4-4642-bf74-07eacbd91890

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr, Essen
Veröffentlicht
30.09.2024
Frist (Submission)
31.10.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Für den anstehenden Neubau des Berthold-Beitz-Boulevard - 3. Bauabschnitt zwischen Frohnhauser Straße und Hans-Böckler-Straße/ Hachestraße mit CITYBAHN-Linie in Mittellage, vier Fahrstreifen für den motorisierten Individualverkehr, zwei Radwegen und zwei Gehwegen ist eine Sicherung des oberflächenwirkungsrelevanten Altbergbaus vorzunehmen, um möglichen Setzungseinflüssen, insbesondere auf die geplante Gleisanlage, vorbeugend entgegenzugehen. Eine Erkundungsmaßnahme bezüglich relevanter Sicherungsbereiche wird derzeit durchgeführt. Die Ergebnisse des Zwischenberichts des Sachverständigen sollen als Grundlage für das Sicherungskonzept dienen. Die Ausschreibung beinhaltet Aufgaben zu Bauoberleitung und Bauüberwachung sowie Planungsleistungen.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
46 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).