Vergeben Offenes Verfahren Bauwesen & Infrastruktur ⚡ Eilverfahren
Mehr Details
Bauauftrag EU-Oberschwelle

KHN - Gesamtmaßnahme | Trockenbauarbeiten (2. Verfahren)

Kreis Steinburg · Itzehoe · Schleswig-Holstein · Kommunaler Auftraggeber

🎯 Persönlicher Treffer-Check

Wie viele Bauwesen & Infrastruktur-Ausschreibungen in Schleswig-Holstein passen zu Ihrem Unternehmen?

30 Sekunden, keine Anmeldung — wir zeigen Ihnen live, wie viele relevante Vergaben es zuletzt gab.

Passende Ausschreibungen in „Bauwesen & Infrastruktur" automatisch erhalten

14 Tage voller Zugang gratis — tägliche Alerts + KI-Eignungsanalyse · keine Kreditkarte · danach kostenfrei weiter

Vergabe-Ergebnis

🏆 Auftragnehmer KAEFER Deutschland Pro Services GmbH
👥 Eingegangene Angebote 11
📅 Zuschlagsdatum 16.02.2026

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.

Bieter-Übersicht: 11 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: KAEFER Deutschland Pro Services GmbH. Die übrigen 10 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.

Beschreibung

Trockenbauarbeiten

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

KMU-Anteil der Bieter

11 von 11 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 0 · KHN - Gesamtmaßnahme | Trockenbauarbeiten (2. Verfahren)
  • Preis 100 %

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff.GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 27 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer KAEFER Deutschland Pro Services GmbH

    1 Veröffentlichung

    • 18.02.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

    Nächste Ausschreibung bei Kreis Steinburg nicht verpassen?

    Auftraggeber-Alert ab 9 €/Mo — tägliche Email sobald etwas ausgeschrieben wird.

    Watchlist buchen →

Preiseinschätzung

Basierend auf 1.915 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 55.757 €
Median 131.449 €
Oberes Quartil 308.836 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Kreis Steinburg · Itzehoe

dau@steinburg.de
+49 482169608

Stammdaten
Vergabenummer K-STEINBURG-2025-0088
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Bauauftrag
Schwierigkeit Gering
Auftraggeber Kreis Steinburg
Standort Itzehoe, Schleswig-Holstein
Veröffentlicht 18.02.2026
CPV-Code 45410000
Bauleistungen (Was ist das?)
Angebote 11
starker Wettbewerb (Ø 7,1 in der Branche) (?)
Erfüllungsort Itzehoe
Laufzeit 16.02.2026 – 15.07.2026
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
KAEFER Deutschland Pro Services GmbH · Kiel

Auftragnehmer (?)
KAEFER Deutschland Pro Services GmbH
Vertrag 16.02.2026

Ø Bieter in der Branche 7.1

Historischer Durchschnitt aus 324.720 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 99.088 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 60 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 9%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Schleswig-Holstein
Preis-Kalkulator freischalten →

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

VERGABEKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Zuschlagswert

Daten korrigieren →