AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Reinigung von schimmelbelastetem Archiv- und Schriftgut
Stammdaten
- Auftraggeber
- Brandenburgisches Oberlandesgericht, Brandenburg an der Havel
- Veröffentlicht
- 30.04.2026
- Frist (Submission)
- 08.06.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90900000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Geschätzter Wert
- 380.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Durchführung der Leistung in Form einer dekontaminierenden Trockenreinigung vor Ort hat unter Beachtung der einschlägigen arbeitsschutzrechtlichen und hygienischen Anforderungen, insbesondere der Biostoffverordnung (BioStoffV) und der TRBA 240 zu erfolgen. Es soll eine raumweise und differenzierte Bearbeitung der Aktenbestände sowie der Archivbereiche nach Belastungsklassen, je nach festgestelltem Kontaminationsgrad erfolgen. Die Leistung umfasst die Anwendung der grundlegenden Prinzipien der dekontaminierenden Trockenreinigung und die Umsetzung der hierfür erforderlichen technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen. Bestandteil der Leistung sind ferner die arbeitsbegleitende Qualitätssicherung sowie die abschließende Freigabe der gereinigten Aktenbestände und Archivbereiche. Sämtliche Leistungen sind ausschließlich vor Ort in den betroffenen Archivbereichen des Amtsgerichtes Neuruppin zu erbringen. Eine Auslagerung von Archiv- und Schriftgutbeständen oder die Durchführung von Reinigungsmaßnahmen außerhalb des Objektes ist nicht zulässig, da auch die Grundakten betroffen sind. Diese dürfen gemäß § 9 Absatz 1 der Brandenburgischen Grundbuchaktenordnung grundsätzlich nicht herausgegeben werden. Zudem ist der laufende Dienstbetriebs zu gewährleisten.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 28 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 08.06.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Potsdam
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.