AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Forschungsprojekt - DZSF - Untersuchung der akustischen Wirkung des Pfeifens als Warnung im Schienenverkehr
Stammdaten
- Auftraggeber
- Eisenbahn-Bundesamt, Bonn
- Veröffentlicht
- 25.02.2026
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 73000000 — Forschung und Entwicklung
- Branche
- Bildung & Forschung
- Zuschlagswert
- 168.250 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- Grüne Beschaffung
- Ja
Beschreibung
Ein Schienenfahrzeug hat eine eingeschränkte Auswahl von Reaktionen auf sicherheitskritische Situationen im Betrieb. Die Betätigung des Signalhorns und damit die Warnung von Personen hat einen großen Einfluss auf die Überlebenschancen im Gefahrenbereich. Die Wahrnehmbarkeit des Signalhorns durch eine Person ist nicht ausreichend untersucht und stellt eine Wissenslücke dar. Die Vielzahl an verschiedenen Parametern, wie unmittelbare Umgebung, Wetterverhältnisse etc., erschweren eine fundierte Bewertung der Wahrnehmbarkeit. Die wenigen vorhandenen Untersuchungen zeigen deshalb und aufgrund unterschiedlicher Modellannahmen stellenweise abweichende Ergebnisse. Gleichzeitig führt der überflüssige Einsatz des Signalhorns zur Belastung des Umfelds. Aus dem aktuellen Wissensstand lässt sich nicht fundiert ableiten, wann und mit welcher Wahrscheinlichkeit der Warnton eines Signalhorns in Abhängigkeit von der Entfernung und anderen Parametern von Personen wahrgenommen wird. Diese Wissenslücke spielt u. a. für die künftige Automatisierung von Schienenfahrzeugen eine wichtige Rolle. Es fehlt eine quantitative Grundlage, damit ein technisches System die Entscheidung regelbasiert treffen kann, ob eine akustische Warnung in Gefahrensituation wahrgenommen werden kann.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 24 Monate
Vergabe-Status
- Auftragnehmer
- Psiacoustic Umweltforschung und Engineering GmbH
- Vertragsabschluss
- 25.02.2026
- Zuschlagsentscheidung
- 25.02.2026
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 30.10.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.