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Überführung von Leichen im polizeilichen Auftrag in Stadt Aschaffenburg und angrenzenden Gemeinden
Polizeipräsidium Unterfranken · Würzburg · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
Frist vorbei — Zuschlag ansehen · an Beerdigungsinstitut Pietät Leo Kraus GmbH →Beschreibung
Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von höchstens 4 Jahren mit dem Leistungsumfang Überführung (Bergung, Abholung und Transport) von Leichen und Leichenteilen im polizeilichen Auftrag und in unaufschiebbaren Fällen nach Art. 14 Abs. 2 Satz 1 Bestattungsgesetz im Stadtgebiet Aschaffenburg einschließlich der angrenzenden Gemeinden Mainaschaff, Johannesberg, Glattbach, Goldbach, Hösbach, Haibach, Sulzbach a. Main, Niedernberg, Großostheim und Stockstadt am Main (inkl. aller Ortsteile)
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Soziales & Pflege
Es wird eine Rahmenvereinbarung für die Überführung von Leichen im polizeilichen Auftrag und in unaufschiebbaren Fällen gesucht.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 26.02.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 8 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Beerdigungsinstitut Pietät Leo Kraus GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 59 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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