AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.05.2026 01:54 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/11deadd8-9abd-4cc2-9957-c86151f4d1e1/

Verkehrsbetriebshof 2030 - Technische Ausrüstung 50 Hz Versorgung Gebäude Ladestationen und Busport 1 und 2

Notice-ID: 11deadd8-9abd-4cc2-9957-c86151f4d1e1 · Procedure-ID: 77ed27a8-f74d-4608-b4c8-1b40f6cba3e1

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Stammdaten

Auftraggeber
SWU Verkehr GmbH, Ulm
Veröffentlicht
14.07.2024
Frist (Submission)
13.08.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45315100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung sind u.a. die folgenden Leistungen: - Baustelleneinrichtungen und Baustellenabsicherung technische Ausrüstung - Niederspannungsverteilung 230/400 V / 50 Hz für Gebäude Ladetechnik - Erweiterung Niederspannungsverteilung 230/400 V / 50 Hz - 230/400 V / 50 Hz Versorgung der provisorische Ladetechnik - Rückbau und Umbau von Teilen der Hofbeleuchtung - Beleuchtungsanlage errichten und teilweiser Umbau - Systemdeckel für Kabeldurchführungen - Kabelanlage - Brandmeldeanlage - Videosicherheit mit Temperaturerkennung - Kabeltragsysteme - Technische Ausrüstung

Vertragslaufzeit

Beginn
16.09.2024
Ende
15.12.2024

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).