AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.07.2026 06:27 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/11df96d8-8a5c-4745-810a-12aabbe72085/

Beschaffung von temporären statischen Abwehrsperren (=mobile Abwehrsperren) sowie entsprechenden Transport- und Aufstellhilfen

Notice-ID: 11df96d8-8a5c-4745-810a-12aabbe72085 · Procedure-ID: c372a51f-82bb-4780-b9fc-4bf9d379033d

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Ratingen, Der Bürgermeister, Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle, Ratingen
Veröffentlicht
18.05.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34928300 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Zuschlagswert
225.105 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Leistung umfasst die Lieferung von insgesamt 45 temporären statischen Abwehrsperren (=mobile Abwehrsperren) sowie 2 Transport- und Aufstellhilfen (1 Personen Bedienung). Die Sperren müssen mobil aufbaubar und für den Rettungsdienst bzw. Veranstalter leicht versetzbar sein. Die Lieferung kann vollständig bis zum 15.06.2026, alternativ in zwei Teillieferungen erfolgen: - 20 Abwehrsperren und 2 Transport- und Aufstellhilfen bis spätestens 15.06.2026 - 25 Abwehrsperren bis spätestens 15.08.2026

Vertragslaufzeit

Beginn
15.06.2026
Ende
15.08.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Predio GmbH
Vertragsabschluss
15.05.2026
Angebotsspanne
225.105 – 359.939 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).