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2025-0564 Ingenieurleistung - Erneuerung Zulaufhebewerk Kläranlage Vierlinden
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR · Duisburg · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Das Zulaufhebewerk der Kläranlage Vierlinden (Baujahr 1985) ist essentieller Bestandteil des Abwasserbehandlungsprozesses. Es hebt das ankommende Rohabwasser auf ein höheres Niveau, um die nachfolgenden Reinigungsstufen im freien Gefälle durchlaufen zu lassen. Die darin eingesetzten drei Schnecken sind stark verschlissen, und auch die bauliche Substanz zeigt deutliche Schadbilder, wie aus der durchgeführten Bauwerksprüfung (PB 53085-01- 2025) und dem Instandhaltungskonzept (IK 53085-02-2025) hervorgeht. Im Rahmen dieses Projekts soll der gesamte maschinentechnische als auch der elektrotechnische Teil des Zulaufhebewerks umfassend erneuert werden. Ziel ist es, die bestehende, teilweise veraltete, Elektroinstallation und Maschinentechnik durch eine moderne, betriebssichere und zukunftsfähige Lösung zu ersetzen. Die Erneuerung umfasst sämtliche Komponenten, die für den Betrieb, die Steuerung und die Überwachung des Zulaufhebewerks erforderlich sind.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Vergabe von Ingenieurleistungen für die Erneuerung des Zulaufhebewerks einer Kläranlage.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufs-/Handelsregister
Eignung zur Berufsausübung - Der Bieter hat je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen (§ 44 Abs. 1 VgV).
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Eintragung Berufs-/Handelsregister
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - - Eigenerklärung des/der Bieters/-in zu den wesentlichen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zum/zur Auftraggeber/-in, mit Ansprechpartner /-in und Telefonnummer (Referenzliste) --> siehe Anlage 2, Formblatt F1- (oder Präqualifikation oder EEE*) -Eigenerklärung des /der Bieters/-in zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften --> siehe Anlage 2, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEE*) - Eigenerklärung des/der Bieters/-in zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen --> siehe Anlage 2, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEE*) - Nachweis der gewerberechtlichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer (oder Präqualifikation oder EEE*)
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Eintragung Berufs-/Handelsregister
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - - Eigenerklärung des/der Bieters/-in zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre --> siehe Anlage 2, Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEE*) - Eigenerklärung des/der Bieters/-in zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren --> siehe Anlage 2, Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEE*) - Eigenerklärung des/der Bieters/-in zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen --> siehe Anlage 2, Formblatt F5 - (oder Präqualifikation oder EEE*) - Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des/der Versicherungsgebers/-in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen-, 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss --> siehe Anlage 2, Formblatt F11 - (oder Präqualifikation oder EEE* oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung)
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 18 Tage nach Fristende
Auftragnehmer atd Ingenieurgesellschaft mbHZuschlagswert 234.645 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 15.771 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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