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SV-CMÜ-230717-002 - Nachtragsbeauftragung für zusätzliche Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie Objektplanung Freianlagen mit stufenweisem Abruf der Leistungsphasen 1 bis 9 für den Neubau einer Wohnanlage mit Gewerbeeinheiten auf dem Baufeld MU2 des Areals in der Dachauer Straße/Heßstraße in München Schwabing
Stadtwerke München GmbH · München · Bayern
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Beschreibung
Der bestehende Auftrag umfasst die Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie Objektplanung Freianlagen mit stufenweisem Abruf von Leistungsphasen (LPH 1 bis 9) für den Neubau einer Wohnanlage bestehend aus zwei Wohngebäuden mit 324 Wohneinheiten nebst eingeschossiger Tiefgarage, Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss sowie einer städtischen Kindertagesstätte auf den im Bebauungsplan des Areals vorgesehenen Baufeldern MU3 und MU4. Hierzu gehört auch die Planung des neuen Stadtplatzes (Romy-Schneider-Platz – RSP) zwischen den Wohnanlagen. Der beauftragte Nachtrag umfasst Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen (jeweils Grund- und Besondere Leistungen in den Leistungsphasen 1 bis 9) zur Errichtung einer Wohnanlage mit Gewerbeeinheiten auf dem an die Baufelder MU3 sowie MU4 angrenzenden Baufeld MU2. Die Leistungen sind zur Erreichung eines einheitlichen städtebauliche Gestaltungskonzept für Wohnungsbau-, Gewerbe- und Freianlagen auf dem gesamten Baufeld erforderlich.
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Geschätzter Wert 571.126 €3 Veröffentlichungen
- 11.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- 08.05.2026 Die Nachtragsvergabe war für die Erbringung des ursprünglichen Planungsauftrags erforderlich. Aus technischen und wirtschaftlichen Gründen können die Planungsleistungen für das MU2 nur vom ursprünglichen Auftragnehmer erbracht werden. Die Stadtwerke München GmbH hat daher die zusätzlichen Objektplanungsleistungen (Grund- und Besondere Leistungen in den Leistungsphasen 1 bis 9) an das bereits beauftragte Planungsbüro Dietrich | Untertrifaller Architekten GmbH im Wege der Nachtragsbeauftragung vergeben. Die Beauftragung des Nachtrags war aus den nachfolgenden Gründen gem. § 132 Abs. 2 Nr. 2 und 3 GWB gerechtfertigt: a. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt erhalten. Es handelt sich weiterhin um eine Objektplanung für eine Wohnanlage mit Tiefgarage, Gewerbeeinheiten und einer städtischen Kindertagesstätte sowie zugehörigen Freianlagen mit neuem Stadtplatz. b. Die zwischenzeitlich eingetretene Nutzungsänderung des Baufelds MU2 als mögliche Wohnbebauung war bei Auftragsvergabe für den Auftraggeber nicht vorhersehbar. c. Die Objektplanungsleistungen können nur durch das beauftragte Planungsbüro erbracht werden. Bei einem Wechsel des Auftragnehmers wären der Erreichung eines einheitlichen städtebaulichen Gestaltungskonzepts für alle drei Baufelder, im Besonderen der Fassaden und Sockelgestaltung sowie der Stadtplatzgestaltung urheberrechtliche Hindernisse entgegengestanden. d. Ein Wechsel des Auftragnehmers hätte unabhängig von den urheberrechtlichen Belangen auch zu erheblichen Schnittstellenproblemen, zum Verlust von Aufwandssynergien aus der Wiederverwendung von Planungsergebnissen und der Parallelisierung der Planungsprozesse, zu höheren Koordinationsaufwänden sowie auch zu Verzögerungen im Planungs- und Bauablauf geführt. Damit einhergegangen wären erhebliche Zusatzkosten für Planung, Genehmigung und Bauüberwachung sowie auch für die Bauausführung und den Betrieb, da insbesondere konstruktive und modulare Bauelemente des Holzhybridbaus für MU3 und MU4 in einem gesonderten Vergabeverfahren nicht auf den Wohnungsbau auf MU2 übertragen werden könnten. Der nur mit einer Nachtragsbeauftragung erreichbare beschleunige Planungs- und Bauablauf ermöglicht zudem die Einhaltung vertraglicher Verpflichtungen zur Erschließung des Baufeldes und eine wirtschaftliche Realisierung des Bauprojekts. Die nur mit der Nachtragsbeauftragung erreichbare Beschleunigung des Planungs- und Bauablaufs für die weitere Wohnanlage steht wegen der Wohnungsknappheit in München und dem Ziel Eingriffe in den Straßenraum für die Öffentlichkeit so gering wie möglich zu halten auch im öffentlichen Interesse. e. Die Wertgrenze von 50% des ursprünglichen Auftragswerts wird nicht überschritten. aktuell
- 13.05.2026 Auch in oeffentlichevergabe.de publiziert
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.807 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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