AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.06.2026 23:42 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/125d6390-e7be-46f6-aced-5cd799bf1357/

Unterhaltsreinigung der Stadtbahn- und Busbetriebshöfe 20261ff

Notice-ID: 125d6390-e7be-46f6-aced-5cd799bf1357 · Procedure-ID: 4b5bc11b-8516-4d5c-aea2-940710c53fc9

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Stammdaten

Auftraggeber
Braunschweiger Verkehrs-GmbH, Braunschweig
Veröffentlicht
04.06.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Zuschlagswert
590.354 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Unterhalts-, Glas- und Fassadenreinigung der Objekte: • Straßenbahnbetriebshof Am Hauptgüterbahnhof 28 • Busbetriebshof Lindenbergallee • Service-Center Bohlweg • Aufenthaltsräume Bohlweg • Service-Point am Hauptbahnhof • Fernlinienbusbahnhof Im Rahmen der Unterhaltsreinigung sind ca. 28.000 m² (siehe Anlage) zu reinigen. Im Rahmen der Glas- und Fassadenreinigung teilweise mit Jalousie-Anlagen sind ca. 15.000 m² zu reinigen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2026
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Hans Schulz Gebäudereinigung GmbH
Vertragsabschluss
08.05.2026
Zuschlagsentscheidung
21.04.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).