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Hochwasserschutz Ortslage Breese (LK Prignitz) - Altarmanschluss Stepenitz (Altarm 1)
Land Brandenburg, vertreten durch MLEUV, vertreten durch das Landesamt für Umwelt (LfU) · Potsdam, OT Groß Glienicke · Brandenburg · Landesbehörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenHochwasserschutz Ortslage Breese (LK Prignitz) - Altarmanschluss Stepenitz (Altarm 1)🏆 Eggers Umwelttechnik GmbH · Wittenberge
- Eggers Umwelttechnik GmbH · Wittenberge
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist der Anschluss eines Altarmes an die Stepenitz für den Hochwasserschutz.
- Der geschätzte Auftragswert beträgt 1.417.367,00 EUR.
- Es handelt sich um eine offene EU-weite Ausschreibung für Bauleistungen.
- Der Erfüllungsort ist Breese im Landkreis Prignitz.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Anschluss von Altarm 1 an die Stepenitz im Bereich zwischen Wittenberge und der Ortslage Breese.
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📅 Laufzeit endet am 15.10.2028
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Biodiversität und Ökosysteme
- Angemessene Arbeitsbedingungen
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Niedrigster Preis nach WichtigkeitPreis
Kriterium für die Wertung der Hauptangebote ist der Preis. Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere ggfs. unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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EU-gefördertes Vorhaben
eu-funds
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 - 4 GWB hin. Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist der Antrag (auf Nachprüfung) unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekannt- machung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabe- unterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auf- traggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 35 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Eggers Umwelttechnik GmbHZuschlagswert 1.289.434 €1 Veröffentlichung
- 20.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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