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Beratungsprojekt für Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungs-maßnahmen gem. Paragraph 185 Abs. 2 Satz 6 SGB IX und Paragraph 29 SchwbAV für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte sowie für Mitarbeitervertretungen gem. Kirchenrecht
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 · Kiel · Schleswig-Holstein
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Vergabe-Ergebnis
Beschreibung
Gemäß § 185 Abs. 3 SGB IX i.V. mit § 17 Abs. 1 SchwerbehindertenAusgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) kann das Integrationsamt Schleswig-Holstein Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Diese Maßnahmen müssen im Zuständigkeitsbereich Schleswig-Holsteins durchgeführt werden. Die Durchführung von Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen ist eine Kernaufgabe des Integrationsamtes; sie ist in § 185 Abs. 2 Satz 6 SGB IX und § 29 SchwbAV definiert. Danach haben die Integrationsämter Schulungs und Bildungsmaßnahmen für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs und Personalräte sowie für Inklusionsbeauftragte der Arbeitgeber durchzuführen. Die Durchführung dieser Maßnahmen kann an Dritte/andere Träger übertragen werden, wenn dies erforderlich erscheint und die Integrationsämter an ihrer inhaltlichen Gestaltung maßgeblich beteiligt sind. Die ausgeschriebene Maßnahme ist eine Ergänzung des bestehenden eigenen Schulungsangebots. Projektgeber ist das Integrationsamt beim Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG).
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Angemessene Arbeitsbedingungen
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Qualität des Konzeptes 40 %Qualität
19. Aussagekräftiges Konzept zur Erbringung der Leistung gem. Anforderungen der Bewertungsmatrix und der Leistungsbeschreibung mit rechtsverbindlicher Unterschrift.
-
Preis 30 %
18. Mit dem Angebot ist das ausgefüllte Preisblatt (Formblatt) einzureichen.
-
Zielgruppenkompetenz 30 %Qualität
20. Angaben zu Erfahrungen und Kompetenzen gemäß Bewertungsmatrix.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 31 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Arbeit und Leben Schleswig-Holstein e.V.Zuschlagswert 1.984.472 €1 Veröffentlichung
- 06.06.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 886 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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