AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Neubau Feuerwache Ertingen: Rohbauarbeiten
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gemeinde Ertingen, Ertingen
- Veröffentlicht
- 25.09.2026
- Frist (Submission)
- 27.10.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45210000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Gemeinde Ertingen beabsichtigt die Vergabe der Rohbauarbeiten für den Neubau einer Feuerwache, 2-geschossig, nicht unterkellert, mit 8 Stellplätzen sowie Waschhalle und angrenzendem 2-geschossigem Verwaltungsbereich. Grobmassen Rohbauarbeiten “Feuerwache Ertingen - Neubau einer Feuerwache in Ertingen” Erdarbeiten: Abtrag Oberboden ca. 25cm i.M. ca. 1.365 cbm Abtrag Unterboden (Anmoor/Torf) ca. 2.725 cbm Aushubarbeiten ab UK Anmoor/Torf ca. 1.100 cbm Bodenverbesserung (Kalken) ca. 5.450 qm Auffüllung mit Liefermaterial ca. 2.010 cbm Gerüstarbeiten: Gerüstfläche ca. 2.405 qm Betonarbeiten: Magerbetonplomben DN 100-200 ca. 395 cbm Ortbeton Streifenfundament 152 cbm Ortbeton Bodenplatte 484 cbm Isokörbe 4 Stück Tronsole 30 m Thermowand Außen 878 qm Thermowand Innen 196 qm Elementwandtafel außen - Turm 307 qm Elementwandtafel innen 835 qm Elementdeckenplatte 933 qm Stütze rechteckig 40x60cm 12 Stk. Unterzüge 15m Innentreppen Fertigteilläufe (je 9 Stufen) inkl. Podest 2 Stück Fertigteillauf 18 Stufen 1 Stück Außentreppen Fertigteilläufe 10 Stufen 4 Stück Fertigteilläufe 9 Stufen 2 Stück Fertigteilläufe 5 Stufen 1 Stück Fertigteilläufe 3 Stufen 1 Stück
Vertragslaufzeit
- Periode
- 10 Monate
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 27.10.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe - Referat 15, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.