AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 23.05.2026 10:49 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1276f360-9991-4e2e-94cb-a1bb2a817460/

Rahmenvereinbarung über Lieferung von Flockungsmitteln für Gruppenklärwerk der Stadt Memmingen

Notice-ID: 1276f360-9991-4e2e-94cb-a1bb2a817460 · Procedure-ID: 4c4878d8-cb1c-4147-aae7-b9b064bce085

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Memmingen, Memmingen
Veröffentlicht
04.09.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
24958200 — Chemische Erzeugnisse
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Flockungsmitteln für das Gruppenklärwerk der Stadt Memmingen in 87751 Heimertingen vom 01.11.2025 bis 31.10.2027 mit Verlängerungsoptionen. Die jährlich einzudickende Menge an Faulschlamm liegt bei ca. 80.000 m³ (+/- 10 %) mit einem TR von durchschnittlich 2,75 %. Um den Interessenten einheitliche Informationen zum Projekt zur Verfügung zu stellen, steht eine Kurzinformation zum Vorhaben, zu den Leistungseckpunkten der ausgeschriebenen Leistung und zur Abwicklung des Vergabeverfahrens bereit. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs wird den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern eine detaillierte Aufgabenbeschreibung sowie die Details zum vorgesehenen großtechnischen Versuch bereitgestellt.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
29.08.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).